hr dr azubi

Bei mir im betrieb läuft einiges schief. Es kommt ab und zu vor das ich nach 8 Berufsschulstunden noch in den betrieb arbeiten kommen soll und dieses für 5,5 stunden! Dürfen die das? Dann2. Wir werden nach stunden bezahlt wenn wir unsere stunden nicht voll haben bekommen wir nicht unser volles gehalt. wir müssen monatlich 173 stunden arbeiten denn es wurde aufgerechnet mit den feiertagen.. 3. ich war 15 tage krank geschrieben und dieses müsste ich als 8 std bezahlt bekommen aber habe es nur mit 6.7 wie urlaub bezahlt bekommen was kann ich gegen die stunden machen.. ich muss auch an manchen tagen 10.5 stunden arbeiten .. ich nehme auch keine pause in den 8 std denn bei uns wird die pause drauf gerechnet und ich will nicht noch länger bleiben ..bitte helfen sie mir




Re: hr dr azubi

Liebe Sabrina,

ein paar deiner Fragen habe ich dir ja schon in deine, ersten Forums-Beitrag beantwortet.

Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Natürlich muss dir für einen tag, an dem du krank bist auch deine vollständige tägliche Arbeitszeit, also 8 Stunden, vergütet werden. Wenn du für die Tage an denen du krankgeschrieben warst zu wenig Gehalt ausbezahlt bekommen hast, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen.
Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Wenn du eine Geltendmachung schreibst, musst du die Höhe deiner Forderung darin angeben und deinen Arbeitgeber am besten mit einer Fristsetzung (also einem genauem Datum) zur Zahlung auffordern. Außerdem solltest du Sie so bald wie möglich formulieren und per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken, damit du einen Nachweis über deine Geltendmachung hast
Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle schicken (hier reicht ein ganz normaler Brief), um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen.
Auf www.azubi-azubine.de/mein-geld/ausbildungsverguetung.html (unter dem Punkt "Zahlung der Ausbildungsvergütung") findest du eine grobe Vorlage für eine Gehaltsgeltendmachung. Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden (einen Kontakt habe ich dir ja schon gegeben). Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird.

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für Volljährige bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Zwar kann sie auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

Bitte wende dich an deine Gewerkschaft, wenn du rechtliche Unterstützung brauchst, um deine Rechte als Azubi geltend zu machen. Da kann man dich auch über einen Ausbildungsplatzwechsel beraten.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!