Halllllo,
ich bin der Rudolf und ich hätte eine Frage
also mein Problem ist mein Meister lässt mich jeden Tag nur den Müll rausbringen und sein hässliges billig Auto waschen (Fiat Twingo)!!!
Was soll ich tuhen!!!?????
MfG dein Rudolf!
Lieber Rudolf,
vielen Dank für deine Anfrage. Das ist natürlich nicht okay, was dein Chef dir hier für Aufgaben überträgt.
Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne findest du im Netz hier: www.bibb.de/de/26171.htm). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten (also Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen) sind z.B. regelmäßiges Putzen oder Botengänge. All diese Tätigkeiten sind verboten! Übrigens dienen auch unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten – so genannte ausbildungsfremde Routinearbeiten – nicht dem Ausbildungszweck! Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu fünftausend Euro geahndet werden!
Wenn die ausbildungsfremden Tätigkeiten Überhand nehmen, solltest du dich wehren, denn dann ist das Erreichen deines Ausbildungsziels gefährdet. Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:
1. Sprich die Situation bei deinem Chef an. Wenn kein Ausbildungsplan erstellt wurde, solltest du verlangen, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. Nenne deinem Ausbilder konkrete Inhalte, die bis jetzt fehlen und die du laut Ausbildungsrahmenplan schon können müsstest. Gehe positiv in das Gespräch und sage gleich zu Anfang, dass es dir nicht darum geht zu kritisieren, sondern vielmehr darum, deinen Beruf richtig zu lernen. Schalte außerdem (falls vorhanden) den Betriebsrat ein.
2. Wenn das Gespräch nichts bringt, solltest du den Ausbilder schriftlich auffordern. Hebe eine Kopie des Schreibens auf.
Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
laut § 14 Berufsbildungsgesetz darf der Ausbildungsbetrieb den Lehrling nur mit Arbeiten beauftragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Als Ausbilder/Meister sind Sie verantwortlich dafür, dass die Berufsausbildung entsprechend des Ausbildungsrahmenplans durchgeführt wird. Ich muss allerdings häufig auf Ihre Weisung hin ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten. Einige Beispiele: (Hier müssen mit genauer Datums- und Zeitangeben die ausbildungsfremden Tätigkeiten aufgeführt werden) Ich fordere Sie hiermit noch einmal schriftlich auf, solche Weisungen zu unterlassen und mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen ein Bußgeld droht und Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Azubi ____________
3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
NGG - Region Nürnberg-Fürth
Kornmarkt 5 - 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 / 20 90 12
Fax: 0911 / 241 99 10
region.nuernberg-fuerth@ngg.net
nuernberg-fuerth.ngg-bayern.net
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der Kammer/Innung wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!