Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Ich bin im zweiten Lehrjahr und lerne Milchtechnologe.
Ich gehe immer zum Blockunterricht nach Oldenburg und muss am Samstag arbeiten.Das ist glaub ich nicht erlaubt(!)
Ich soll angeblich 70 Minusstunden im Blockunterricht gesammelt haben, das kann normalerweise nicht angehen.
Pro Tag bekomm ich ca nur 15 Minuten Pause.
Ich soll ständig nur die abfüllmaschine fahren und bekomme fast nichts gelehrt.
Ngg-Mitglied bin ich noch nicht aber vielleicht könnt ihr mich überzeugen, einzutreten.Bitte helft mir!
Lieber Steffen,
vielen Dank für deine Anfrage. Mit der Anrechnung der Berufsschulzeit scheint sich dein Ausbildungsbetrieb zu vertun. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Anrechnung:
Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden (§9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Allerdings muss die Berufschulzeit nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 40 Stunden angerechnet werden!
Etwas anderes gilt bei Blockunterricht: Beträgt der Unterricht in der Blockwoche mindestens 25 Stunden und sind diese auf fünf Tage verteilt, wird die Blockwoche mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.
Zu deiner Information und verwendung auch nochd die Informationen zur Arbeitszeit und Pausenzeit für minderjährige Auszubildende:
Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Beträgt die Arbeitszeit an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können minderjährige Azubis an den anderen Arbeitstagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.
Deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden (§11 Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen.
Zwischen 20 und 6 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige - zum Beispiel Bäcker - und für den Schichtbetrieb (§ 14 Jugendarbeitsschutzgesetz). Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Ruhezeit liegen (§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz)
Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche (§15 Jugendarbeitsschutzgesetz). Der Samstag ist arbeitsfrei (§16 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt selbstverständlich auch für den Sonntag und für Feiertage (§17,18 Jugendarbeitsschutzgesetz). Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot gibt es in Branchen wie der Gastronomie und der Landwirtschaft. Hier gelten spezielle Regelungen: Wirst du an einem Sonntag beschäftigt, muss dir in derselben Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Wirst du an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss dir innerhalb derselben oder der folgenden Woche ein Ersatzruhetag gewährt werden. Und: Am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai dürfen Jugendliche unter keinen Umständen beschäftigt werden!
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
NGG - Region Bremen-Weser-Elbe
Hillmannplatz 6
28195 Bremen
Tel.: 0421 / 160 395-0
Fax: 0421 / 160 395-19
region.bremen-weser-elbe@ngg.net
www.ngg-bremen.de
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Die Kolleginen und Kollegen informieren dich dann auch gerne, welche Vorteile du von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft hast.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!