Ich bin im 3. Lehrjahr. Jedes Mal zu Weihnachten ist der totale Stress und jedesmal werden kurz vorher Leute abgezogen und in andere (meist ruhigere Filialen) gesteckt. Dieses Jahr ist es besonders schlimm, da noch Probleme mit dem Gesundheitsamt hinzugekommen sind, d. h. ständige Überprüfung. Wir müssen also noch zusätzlich zum normalen täglichen Putzen nochmehr putzen. Alles kein Problem, aber 13 bis 18 Stundentage, mit kurzen Wechsel von Spät- zu Frühdienst (Frühdienst 5.00 bis 14.00, Spät von 14.00 bis 22.30., geöffnet ist täglich auch Sonn- und Feiertag) sind ja doch etwas viel. Bin total am Ende, die meisten Kolleginnen machen krank. Ich trau mich nicht. Habe Angst um meine Lehre. Meine Mutter hat letzte Woche mit meiner Chefin gesprochen, als es mal wieder länger wurde, doch ändern tut sich auch nichts. Eher das Gegenteil, mir wurde schon wieder ein freier Tag gestrichen (also schon wieder 6 Tage-Woche). Meine Eltern hängen sich eigentlich nicht in meine Ausbildung rein. Das möchte ich auch nicht, bin ja schließlich schon 19. Aber im Moment weis ich echt nicht, was ich machen soll. Lohnt es sich überhautpt etwas zu sagen oder bade ich das dann alles aus?????
Liebe Julia,
es ist auf jeden Fall ganz wichtig, dass du dich wehrst, wenn deine rechte als Azubi missachtet werden und du mit deinen Kräften am Ende bist. Das geht auf Dauer auf deine Gesundheit und die ist das allerwichtigste!
Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen auf jeden Fall elf Stunden Freizeit liegen (§ 5 ArbZG).
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt, der Näheres dazu regelt. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Leipzig, Erich-Zeigner-Allee 62, 04229 Leipzig, Tel.: 0341 / 688 43 24, Fax: 0341 / 688 43 26, Mail: region.leipzig-halle-dessau@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Da kannst du dir auch Unterstützung holen, wenn du dich gegen die Übermäßigen Arbeitszeiten wehren möchtest.
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern – übrigens nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Wenn du Überstunden freiwillig machst gelten immer noch die Arbeitszeitgesetze, die eingehalten werden. Demnach darfst du als Volljährige wie gesagt durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, könntest du ihn sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Bitte lass den Kopf nicht hängen! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Frohe Weihnachten und liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!