Hallo,
ich mache gerade eine Ausbildung zum Molkereifachmann in einer mittelgroßen Käserei, die zu einem größeren Konzern gehört.
Ich bin nun am Ende meines zweiten Ausbildungsjahres.
Ich habe diverse Probleme, die ich nun erörtern werde.
1. In meinem Betrieb werden Azubis wie ganz normale Arbeiter behandelt. Wir müssen ständig eine komplette Arbeitskraft ersetzen und das häufiger mit stumpfsinigen Arbeiten, die meistens die ungelernten Arbeitskräfte erledigen.
Nun wollte ich wissen, ob dies zulässig ist. Ich dachte immer,dass Azubis zum Lernen da sind und nicht, wie in meinem Fall, seit 2 Jahren jeden Tag die gleiche Arbeit erledigen.
2. In meinem Betrieb gibt es zwei Abteilungen. In den einen Abteilung sind die Arbeiten körperlich nicht extrem belastend und in der anderen wird noch alles von handgemacht, was körperlich sehr anstrengend ist.
Ich war bis jetzt immer in der ersten weniger körperlich anstrengenden Abteilung, da ich zu Anfang meiner Ausbildung die zweite Abteilung aufgrund der körperlichen Umstände nicht geschafft habe und zusätzlich noch krank wurde. Jetzt ist es so, dass wir durch jahrelange Personalfehlplanung viel zu wenig Arbeitskräfte haben, sodass ich in die andere Abteilung zum Arbeiten muss. Ein Arbeitstag sieht so aus, dass ich morgens um 6 Uhr kommen muss den ganzen Tag bei 37°C Raumtemperatur 50 kg schwere Käseblocke von Hand wenden und tragen muss. Diese Arbeit geht 10 Stunden pro Tag. Mir ist diese Arbeit viel zu anstrengend, da ich übergewichtig bin. Ich merke, dass ich diese nicht länger als ein paar Tage machen kann.
Als ich mich dann mal krankgemeldet habe, wurde ich von unserer Betriebsleitung nur zusammengeschissen, Mir wurde dort gesagt, dass bis jetzt jeder Azubi diese Arbeit hätte machen müssen und ich solle mich nicht so anstellen.
Nun wollte ich wissen darf mein Ausbildungsbetrieb mir solche Arbeiten zumuten, die ich körperlich nicht schaffe und was kann ich dagegen tun?
3.Ich werde in meinem Betrieb auch nicht richtig ausgebildet. Die Azubis müssen fast ihre ganze Ausbilung lang die gleiche stupide Arbeit erledigen. Wenn man dann mal nachfragt, ob man in den Maschinenraum oder auf den Käsefertiger zum "Lernen" darf, heisst es, es sei aus Personalgründen nicht möglich. Einen Rahmenplan in dem steht, wie lange ich in welcher Abteilung bin, habe ich nicht bekommen.
4. Von Seiten der Arbeitskollegen wird meine Situation nicht berücksichtigt und mir wird Unverständnis entgegengebracht, da jeder der Meinung ist, dass wir Azubis die gleiche Arbeit wie sie erledigen können. Es kommt immer der Spruch "Lehrjahre sind keine Herenjahre" und wir müssen halt die Zähne zusammenbeissen und da einfach durch. An meinen Betriebsrat kann ich mich auch nicht wenden, weil er erstellt den Dienstplan und er ist auch der Meinung, dass Azubis einfach nur billige Arbeitskräfte seinen.
Es wäre nett, wenn Sie mich darüber aufklären könnten, ob ich mir das alles gefallen lassen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Magnus Meinert
Lieber Magnus,
dein Ausbilder muss dafür sorgen, dass du weder körperlich noch psychisch geschädigt wirst (§14 Berufsbildungsgesetz). Er darf dir keine Aufgaben übertragen, die über deine körperlichen Kräfte gehen.
Wenn die Arbeiten in deiner jetzigen Abteilung über deine Kräfte gehen, solltest du zu deinem Hausarzt gehen, das Problem besprechen und um einen Attest bitten, der deinem Ausbilder zeigt, wo deine Höchstbelastungsgrenze liegt.
Wenn du Rückendeckung brauchst, um dich gegen diese Überbelastung zu wehren, kannst du dich auch an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
NGG Region Allgäu, Hirnbeinstr. 3, 87435 Kempten, Tel.: 0831 / 240 21 / 2, Fax: 0831 / 20 11 73, Mail: region.allgaeu@ngg.net, Homepage: allgaeu.ngg-bayern.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Nun zu deinem anderen Problem: Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne findest du im Netz hier: www.bibb.de/de/26171.htm). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!
Du solltest unbedingt dafür kämpfen, dass deine Ausbildung nach dem Rahmenplan verläuft, denn sonst ist dein Ausbildungsziel gefährdet. Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:
1. Bitte deinen Chef um ein Gespräch und erkläre ihm ruhig und sachlich, dass du Angst hast, dein Ausbildungsziel nicht zu erreichen. Am besten nimmst du den Ausbildungsplan mit in das Gespräch. Wenn kein Ausbildungsplan erstellt wurde, solltest du verlangen, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. Nenne konkrete Inhalte, die bis jetzt fehlen und die du laut Ausbildungsrahmenplan schon können müsstest. Gehe positiv in das Gespräch und sage gleich zu Anfang, dass es dir nicht darum geht zu kritisieren, sondern vielmehr darum, deinen Beruf richtig zu lernen.
2. Wenn das Gespräch nichts bringt, solltest du den Ausbilder schriftlich auffordern. Hebe eine Kopie des Schreibens auf. Hier ist ein Musterbrief:
Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
laut § 14 Berufsbildungsgesetz müssen Sie mich entsprechend des gesetzlichen und betrieblichen Ausbildungsplans ausbilden. Ich habe jedoch wichtige berufliche Fertigkeiten noch nicht erlernt, die ich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Ausbildung längst beherrschen müsste. Einige Beispiele:
- (Berufliche Fertigkeiten)
- (Berufliche Fertigkeiten)
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu vermitteln und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift Azubi ____________
3. Wenn auch das nicht bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen.
Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der IHK wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die IHK ist dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!