Hallo liebes Team, ich habe folgendes Problem. Seit 2 Wochen bin ich wegen starken Rückenschmerzen krank. Nun wurden bei mir 3 Bandscheibenvorfälle festgestellt. Mein Chef will das ganze nicht wirklich einsehen und versucht mich mit allen Mitteln zur arbeit zu bekommen. Nun hat er mir angedroht, dass ich im falle, von zu viel Krankheitstagen die Ausbildung verlängern müsste. In diesem Lehrjahr sind das die ersten Krankheitstage! War im letzten bereits, wegen einer op 2 Wochen krank. Jetzt habe ich natürlich Angst, dass er mir so die Ausbildung versaut. Zur Schule gehe ich, verpasse dort also nichts! Könnt Ihr mit bitte sagen, wie die Regelungen sind? Ich habe mir schließlichdas ganze auch nicht ausgesucht. Aber da redet man mit einer Wand..... Danke!
Liebe Steffi,
erst einmal vorweg: es ist nicht in Ordnung, dass du in deinem Betrieb so unter Druck gesetzt wirst und du dir Sorgen um die Reaktionen deines Chefs machen musst, denn wenn du krank bist, bist du krank! Jeder kann krank werden und es dürfen keine negativen Folgen daraus resultieren. Für die Dauer und den Zeitpunkt kannst du ja nichts. Blöde Kommentare darüber oder versuchte Druckausübung seitens deines Chefs sind nicht in Ordnung, aber es ist natürlich schwierig das abzustellen. Letztendlich zahlt dein Chef selbst drauf, weil es nachgewiesener maßen die Fehlzeiten erhöht wenn kranke Mitarbeiter nicht positiv begrüßt werden, wenn sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn du die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen hast, wenn du krank geschrieben wirst, kannst du dich nicht erholen und dein gesundheitlicher Zustand wird immer schlimmer. Ich kann gut verstehen, dass das für dich die Hölle ist. Du darfst dich aber auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Aber es gibt nichts, was dir vorgeworfen werden kann.
Nun aber ein paar Infos zu deiner Krankschreibung:
Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Wenn du sehr lange krankgeschrieben bist, kann dein Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Der überprüft dann die Diagnose deines Arztes.
Wenn du durch zu hohe Fehl- und Krankheitszeiten bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast, solltest du Kontakt zu deiner zuständigen Stelle (IHK) aufnehmen und fragen, ob eine Zulassung nicht trotzdem möglich ist. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent (12-15 Wochen) an Ausbildungszeit fehlen hast du gute Chancen zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden und nicht verlängern zu müssen. Das mit den zehn Prozent ist übrigens eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen sind möglich.
Eine Verlängerung der Ausbildung aufgrund von längerer Krankheit während der Ausbildung kann also nicht dein Ausbilder veranlassen, sondern du selbst müsstest dies bei der zuständigen Stelle beantragen (§8 Berufsbildungsgesetz). Die IHK würde dann deinen Ausbilder anhören und über die Verlängerung entscheiden.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Wenn du noch weitere Unterstützung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft in deiner Nähe wenden. Hier ist ein Kontakt für dich: ver.di Stuttgart, Giovanna Nicolosi und Jasmin Bartholomaeus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Mail giovanna.nicolosi@verdi.de, jasmin.bartholomaeus@verdi.de, Fon (07 11) 1 66 42 70 und -50, Fax (07 11) 1 66 42 29. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Gute Besserung! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!