Hallo,
ich wollte mal fragen, ob ich als Azubi wenn ich länger wie 6 Wochen krank bin auch ausgesteuert werde und meine Krankenkasse dann meine Ausbildungsvergütung zahlt?
Da ich im Januar bis Februar krank geschrieben war, habe ich auf meiner Lohnabrechnung für den Februar gelesen das ich über 100 Euro weniger Gehalt bekommen habe.
Mein Chef meint das ich das abgezogene Geld von meiner Krankenkasse wieder bekomme.
Mein Vater allerdings sagt das mein Chef mir nichts vom Lohn abziehen darf.
Weil es bei Azubi nicht einen Arbeitslohn sei sondern eine Ausbildungsvergütung und somit sei der Abzug nicht rechtens.
Stimmt das, oder wie ist das bei längerfristiger Krankheit geregelt?
Liebe Ramona,
tut mir leid dass ich dir erst jetzt antworte - es gab technische Probleme im Forum.
Wenn du krank bist, hast du grundsätzlich erst einmal Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Aber wenn du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Wenn du länger als 6 Wochen krank warst, wäre es also in Ordnung, wenn du nicht die volle Ausbildungsvergütung von deinem Betrieb, sondern stattdessen Krankengeld von deiner Krankenkasse bekommst. Wende dich aber mal an deine Krankenkasse und frag dort nach, wann du mit dem Geld rechnen kannst.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!