Hallo,
ich musste mich an einem Samstag krank melden, kein Arzt hatte offen also bin ich zum Notdient. Dort sagte man mir das sie keine gelben Zettel (Krankmeldungen) schreiben.
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber für diesen Tag einfach ein Gut Tag abgezogen. Darf er dass? Ich dachte man muss frühestens am 3 Arbeitstaf einen gelben Zettel vorweisen.
Danke
Lieber Tom,
wenn du wegen Krankheit nicht in der Lage bist zu arbeiten, musst du das deinem Betrieb noch am gleichen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen und deinem Ausbilder ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Dein Ausbilder hat aber das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Das kann er dir entweder mündlich mitteilen oder schriftlich mit dir vereinbaren - ich weiß leider nicht, wie die Absprache in deinem Betrieb ist.
Wenn er die ärztliche Bescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag verlangt und du sie ihm nicht vorweisen kannst, kann er dir für den unentschuldigten Fehltag dein Gehalt anteilig kürzen.
Ich weiß nicht genau, bei was für einem Notdienst du warst, aber dort hätte man dir mindestens eine schriftliche Bestätigung über die Untersuchung geben können, mit der du dann am Montag zu deinem Hausarzt hättest gehen können, damit dieser dich rückwirkend krank schreiben kann.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!