ich hätte diese woche
normal von
montag-schule
dienstag-arbeit
mittwoch-arbeit
donnerstag- guttag abbau =>frei
freitag- guttag abbeu => frei
samstag-regulär frei
sonntag regulär frei
wurde vom montag bis freitag krank geschrieben und habe am montag meine krankmeldung eingereicht
jetzt weis ich von freuenden das mir mein chef die zwei freien tage von donnerstag und freitag eigentlich wieder gut schreiben müsste dies macht er nicht,
wo find ich dazu rechtliche grundlagen worauf ich mich berufen könnte??
Liebe Wassernixe,
mir ist leider keine konkrete Rechtssprechung zum Thema Überstundenausgleich und Krankheit bekannt - da würde ich dich gerne an einen Rechtsexperten der NGG verweisen. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Nürnberg-Fürth, Kornmarkt 5 - 7, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 / 20 90 12, Fax: 0911 / 241 99 10, Mail: region.nuernberg-fuerth@ngg.net, Homepage: nuernberg-fuerth.ngg-bayern.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Meines Wissens nach ist es leider tatsächlich so, dass es für den Freizeitausgleich keine Regelung wie z.B. im Urlaubsfall gibt, wo dir die Tage, an denen du krank bist, nicht als Urlaub angerechnet werden (§9 Bundesurlaubsgesetz). Sprich: Wenn dein Freizeitausgleich für deine Überstunden bereits vor der Krankschreibung auf bestimmte
Tage festgelegt war, trägst du das Risiko und deine freien Tage verfallen.
Allerdings bin ich mir da wie gesagt nicht 100%ig sicher und es kann auch immer sein, dass es in deinem Ausbildungsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag andere Regelungen enthalten sind. Frag einfach mal bei der NGG nach, was die dazu sagen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!