Kündigung

Liebes Team,

Ich habe heute von meinem chef eine kurzfristige Beurlaubung bekommen. Mein chef möchte möchte mich kündigen.
Die Vorwürfe die in der xten Abmahnung stehen entsprechen wieder nicht der Wahrheit.
Ich habe nächste woche meine Zwischen Prüfung und habe eine Verkürzung bekommen.
Was kann ich tun? Welche Wege kann ich jetzt gehen?
Ich möchet die Ausbidlung auf jeden Fall zu Ende machen.

Danke für die Hilfe




Re: Kündigung

Hallo,

falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet.
Wenn die Abmahnung deiner Meinung nach ungerechtfertigt ausgesprochen ist, dann kannst du eine Gegendarstellung schreiben. Diese wird dann zu Deiner Personalakte gelegt und kann im Falle einer Kündigung sehr wichtig sein.

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz) . Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- Wiederholtes schwänzen der Berufsschule
- Häufiges zu spät kommen in der Arbeit
- Eigenständiger Urlaubsantritt
- Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit
- Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise
- Diebstahl

Bei der Prüfung des wichtigen Grundes, muss der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass bei Pflichtverletzungen, schlechten Leistungen oder leichten Vergehen eine fristlose Kündigung des Azubis erst dann zulässig ist, wenn trotz aller Erziehungsmaßnahmen - zum Beispiel Ermahnungen und Abmahnungen - keine Besserung eintritt. Der Kündigung müssen deshalb normalerweise mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Ausnahme: Bei besonders gravierenden Verfehlungen wie zum Beispiel nachweislicher Diebstahl oder ein tätlicher Angriff auf den Ausbilder kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden.

Je weiter die Ausbildungszeit fortgeschritten ist, um so strengere Anforderungen werden an den Kündigungsgrund gestellt. Kurz vor dem Ende der Ausbildung ist eine Kündigung im allgemeinen ausgeschlossen.

Die Kündigung muss unter genauer Angabe der Kündigungsgründe schriftlich ausgesprochen werden. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dem Ausbilder die Kündigungsgründe bereits länger als zwei Wochen bekannt waren. Zudem ist eine Kündigung unwirksam, wenn ein Betriebsrat existiert und der Betriebsrat vor der Kündigung nicht angehört wurde.

Achtung: Nach der Kündigung hast du drei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Wenn du diese Frist versäumst, ist die Kündigung wirksam! Ich rate Dir unbedingt Konakt zur NGG vor Ort aufzunehmen, um dich rechtlich beraten zu lassen. Hier ein Kontakt:

NGG Düsseldorf,
Wiesenstraße 70 A/1,
40549 Düsseldorf,
Tel.: 0211 / 50 669 50,
www.ngg-krefeld-neuss.de/

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!