Hallo Dr.Azubi!
Ich habe ein Problem...ich möchte den Betrieb wechseln!
Es ist nicht mehr zum Aushalten in meinem jetzigen Restaurant!Ich arbeite tlws bis zu 60 Stunden in der Woche!Die körperliche Belastung ist enorm(Küche ist im Obergeschoss d.h.man trägt das Essen per "Schlitten"bzw.6-7 Teller auf einmal runter)wenn man das nicht so macht schafft man die Arbeit nicht...und das Gästeaufkommen ist nun auch nicht gerade gering im Sony center...man rennt den ganzen Tag wie angestochen durch die Gegend um alles zu schaffen..
Mittlerweile habe ich eine Kopfgelenkfunktionsstörung(durch das viel zu schwere Tragen),bin jetzt krank geschrieben und genieße die Zeit beim Physiotherapeuthen!
Letztens hat ein alter Küchenchef angerufen und mich gefragt ob ich bei ihm weiter lernen möchte...Ja natürlich!!!
Jetzt mein eigentliches Problem: Wie kann ich richtig kündigen?
Fristgemäße Kündigung ist nicht möglich(laut Berufsbildungsgesetz)da ich dann die Branche wechseln müßte...fristlose Kündigung: weiß ich nicht ob meine Gründe triftig genug sind...
Ein Gespräch mit meinem Chef verlief nicht gerade positiv!!
Er sagte er würde dafür sorgen das ich bei einer fristgemäßen meine Ausbildung nicht fortsetzen darf..egal wo!!! Am ende des Gesprächs meinte er ich solle die fristgemäße Kündigung schreiben und ihm in den 4 Wochen nicht ans Bein pinkeln dann macht er es auch nicht!(d.h.nicht krank schreiben oder rumzicken bei der)Ist ja klar das er mich noch da behalten will...jetzt ist WM und ich bin eine billige Arbeitskraft! Außerdem hat er immer noch diesen Trumpf im Ärmel...
Was soll ich machen????????Einem Aufhebungsvertrag stimmt er nicht zu da er mich nicht gehen lassen möchte...jedenfalls nicht jetzt...bei der WM....Das hat er so nicht gesagt aber ich denke ich lieg gar nicht mal so falsch.
Ich habe mir ein paar Gründe für die fristlose überlegt:
Die 15 Sonntage im Jahr habe ich nicht bekommen,
Für Sonntage an denen ich gearbeitet habe habe ich keine Ersatzruhetage bekommen,
Ich habe Minusstunden und muß deshalb 1o Stunden++ arbeiten(ist auch so im Dienstplan eingeschrieben-8-18 Uhr).Ich darf dann auch nicht eher gehen wenn nichts los ist...dann heißt es Du hast Minusstunden!
D.H. die eigentlichen Überstunden werden einfach mit Minusstunden verrechnet!(ich kann laut Berichtsheft auch überhaupt nicht feststellen wo diese minusstunden herkommen, meinen soll habe ich immer erfüllt)
Bitte hilf mir ich weiß nicht wie ich da raus komme
Franzi
Liebe Franzi,
erst einmal vorweg: Wenn dein Chef nicht bereit ist, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bleibt dir nur noch die Möglichkeit der außerordentlichen, fristlosen Kündigung, denn wie du selbst schon geschrieben hast, möchtest du ja nicht deinen Ausbildungsberuf, sondern nur den Betrieb wechseln. Für eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist muss zum Zeitpunkt der Kündigung der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel vorliegen (§22 Berufsbildungsgesetz)!
Also: Bitte deinen Chef unbedingt noch einmal in einem Gespräch darum, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen!
Falls dein Chef damit partout nicht einverstanden ist, kannst du nur außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Ob dies bei dir der Fall ist, kann ich aus der Distanz leider nicht beurteilen. Da musst du dich unbedingt von einem Arbeitsrechtexperten beraten lassen.
Fristlos kündigen bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen!
Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!