Kündigung

Hallo,

mir wurde nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer neuen Vorgesetzten (Freundin/Geliebte meines Chefs) vor 4 Wochen meine fristlose Kündigung überreicht. 3 Wochen später hatte ich meine theoretische Abschlussprüfung und in 3 Wochen ist die praktische Abschlussprüfung. Ich war bereits bei meinem Berufschuldirektor, bei der Rechtsabteilung der IHK und bei der Rechtsabteilung vom Arbeitsamt um mir bestätigen zu lassen, dass diese Kündigung absolut ungültig ist. Erst recht so kurz vor den Prüfungen.
Jetzt ist es so, dass mein Chef nur einmal jährlich die Abrechnung aller Mitarbeiter gemacht hat und er mir noch knapp 2000,-€ schuldig ist und dazu eigentlich auch noch ca. 900,-€ Trinkgeld fällig wären(was ich allerdings schon abgehakt habe, da rechtlich darauf wohl kein Anspruch besteht). Gerade in der Ausbildung ist man ja auf solches Geld angewiesen und deshalb ist mein Plan das Arbeitsgericht. Er hat mir einen Aufhebungsvertrag zugeschickt in dem steht, dass alles verrechnet sei. Das habe ich natürlich nachgerechnet und komme dabei auf völlig andere Ergebnisse. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich den genauen Auszahlungsbetrag pro Überstunde vom 2. Lehrjahr, sowie die Zahlen für Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht habe.
Nun meine Frage, welche Schritte kann und sollte ich einleiten um an mein Geld zu kommen?
Vielen Dank schon mal...




Re: Kündigung

Hallo Susi,

gegen die fristlose Kündigung hättest Du innerhalb von 3 Wochen Widerspruch einlegen müssen, sonst ist sie gültig. Also an der Kündigung wirst Du nichts mehr rütteln können. Du hast aber dennoch alle Ansprüche, die Du Dir bis zum Kündigungstermin erarbeitet hast. Diese musst Du geltend machen.

Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deinen Ausbilder. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel hinten auf deinem Ausbildungsvertrag zum Beispiel IHK) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen.
Im Arbeitrecht gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Leistung fällig wurde zu laufen. Das bedeutet, dass du mindestens drei Jahre rückwirkend Leistungen geltend machen kannst. Danach verfallen die Leistungen. Allerdings enthalten viele Tarifverträge so genannte Ausschlussfristen, in denen diese Frist auf drei oder sechs Monate verkürzt ist. Von daher gilt: Eine Geltendmachung solltest du möglichst gleich schreiben, nachdem die Leistungen fällig geworden sind. Eine schriftliche Aufforderung stoppt den Ablauf der Frist. Wenn du dir nicht sicher bist, wie viel du fordern kannst, schreib lieber zu viel rein.

Es gibt auch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehlen wir dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenderen Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird.

Bei der Kündigung und allen möglichen Folgeproblemen (Urlaub und Restgehalt auszahlen, Arbeitszeugnis) hilft dir deine Gewerkschaft für Nahrung, Genuss und Gaststätten, die NGG. hier ein Kontakt für dich:

NGG Region Allgäu
Hirnbeinstr. 3
87435 Kempten
Tel.: 0831 / 240 21 / 2
e-mail: region.allgaeu@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!



Re: Kündigung

Ich habe gleich am nächsten Tag Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Dieses Schreiben liegt bei meinem Arbeitgeber und bei der örtlichen IHK vor. Es wurde vereinbart, dass mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag zuschickt mit einem festgelegten Betrag der alle Forderungen beinhaltet. In diesem Vertrag steht jetzt allerdings mir würde nichts mehr zustehen. Nach meiner Berechnung sind gute 2000,-€ offen. Und da man mit diesem Mann nicht mehr auf normalem Wege kommunizieren kann werde ich wohl vors Arbeitsgericht müssen.


Re: Kündigung

Liebe Susi,

Du solltest auf jeden Fall nichts unterschreiben und dir rechtlichen Beistand holen.

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!