Kündigung

Hallo

Ich bin seit zwei Wochen aus der Probezeit raus.
Letzte Woche wurde mir mitgeteilt, dass sie mir trotzdem kündigen wollen.
Fristlos. Zum 31.07.10.
Wenn ich mich dagegen wehren sollte, wäre es nicht gut für mich, haben sie zu mir gesagt.
Gleichzeitig muss ich bis zu diesem Zeitpunkt aus der Personalwohnung ausgezogen sein.
Morgen soll ich die Kündigung schriftlich erhalten.
Das ist ein Grund, warum ich mich heute für die ngg angemeldet habe. Ich hoffe, dass es nicht zu spät ist.
Was ist ihr Rat? Soll ich was unternehmen?
Soll ich freiwillig aus der Wohnung raus?

Meine Telefonnummer: 0151/53129324

VlG, Aisha




Re: Kündigung

Liebe Aisha,

nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz).

Auch wenn das Arbeitsklima in einer solchen Situation bestimmt nicht angenehm ist, solltest du dich unbedingt gegen die Kündigung wehren und nicht einfach aus der Wohnung ausziehen.

Zunächst würde ich dir raten, dich so schnell wie möglich nach anderen Ausbildungsplätzen umzusehen, denn auf Dauer möchtest du nun vermutlich nicht mehr in dem Betrieb bleiben.

Das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule

Um dich gegen die Kündigung zu wehren, wende dich so schnell wie möglich an die NGG vor Ort! Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand vor Gericht.
Normalerweise muss man bereits seit mindestens 3 Monaten Gewerkschaftsmitglied sein, damit man diesen Service in Anspruch nehmen kann, aber in deinem Fall kann man sicher eine Ausnahme machen. Ruf einfach mal bei deiner Gewerkschaft an und bitte um Unterstützung. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:
NGG Region Hamburg, Besenbinderhof 60, 8. Ebene, 20097 Hamburg, Tel.: 040/2858300, Fax: 040/2858313, Mail: region.hamburg-elmshorn@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Eventuell gibt es sogar die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen der Kündigung geltend zu machen.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!