Kündigung - Fristlos ?

Hallo,

ich habe vor 2 Stunden bei meinem Betrieb gekündigt bzw. habe gesagt dass dies so nicht weiter geht und ich nach Hause gehe und die Kündigung per Post schicke.

Wir arbeiten teilweise bis zu 60 Std/Woche und unter "erschwerten" Arbeitsverhältnissen, "wie dumm bist du eigentlich?" und co. gehören zum Alltag. Auch andere Auszubildene waren teilweise schon kurz davor zu kündigen.

Ich möchte mich von diesem Beruf verabschieden da ich schon einmal gewechselt bin und es in dieser Branche überall dass gleiche ist.

Nun mein Problem:

Ich weiß nicht, welche Kündigung am besten wäre. Ich möchte ungerne nochmal zur Arbeit oder auch nur ein Gespräch mit den Herren führen.

Wäre es mit diesen Gründen:

- Übestunden (wurden allerdings immer mal "zwischendurch" abgebaut..trotzdem 55-60Std/Woche)

- Mobbing ? ("Bist du so dumm?", etc.)

- Es werden keine Ausbildung durchgeführt, so dass ich zweifel habe ob ich meine Gesellenprüfung bestehen würde

ausreichend für eine fristlose Kündigung?

Gruß,
Blubbi




Re: Kündigung - Fristlos ?

Hallo Blubbi,

das kann ich aus der Distanz leider nur schwer beurteilen - denn damit eine fristlose Kündigung auch wirklich wasserdicht ist, müssen wirklich sehr viele Punkte beachtet werden. Deshalb sollte man eine fristlose Kündigung auch nie ohne einen Rechtsbeistand formulieren, denn wenn sie nicht 100%ig korrekt ist, kann dein Betrieb unter Umständen sogar Schadensersatz von dir verlangen.

Es ist so:
Du kannst außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:



• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz



• Ausbildungsfremde Tätigkeiten



• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)



• Ausbleibende Ausbildungsvergütung



• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden



• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Das könnte in deinem Fall vielleicht ein Problem sein.

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist wie gesagt eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt für dich:


NGG Kiel, Legienstr. 22 - 24, 24103 Kiel, Tel.: 0431 / 982 79 80, Fax: 0431 / 982 79 890, Mail: region.schleswig-holstein-nord@ngg.net, Homepage: www.ngg-sh-nord.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Lass dich dort beraten, ob es in deinem Fall für eine fristlose Kündigung reicht.

Auch wenn du sehr wütend auf deinen Betrieb bist, rate ich dir jetzt nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen!
Du solltest am besten erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

Sobald du was neues hast, kannst du dann eine fristlose oder eine ordentliche Kündigung mit vier wöchiger Frist aufsetzen.

Du hast immer die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst (§22 Berufsbildungsgesetz). Es genügt, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel vorliegt. Das bedeutet aber nicht, dass du die Ausbildung in diesem Beruf nie wieder fortsetzen kannst. Du kannst deine Meinung auch wieder ändern, dich erneut bewerben und die Berufsausbildung in demselben oder in einem anderen Betrieb fortsetzen. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss aber der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe vorliegen und du solltest diese Kündigung lieber nicht verwenden, wenn du nur den Ausbildungsplatz wechseln willst.
Hier findest du eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung:

Adresse Azubi
Adresse Betrieb

Ort/Datum

Ordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ________(Datum eintragen, das in vier Wochen sein wird), weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.

Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)

Ich wünsche dir alles Gute! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!