Ich habe vor mein Ausbildungverhältnis zu kündigen. Ich habe 2 Abmahnungen, die ich beide bezüglich der Meldepflicht erhaten habe bekommen...
Nun bin ich in der Berufsschule und auch da läuft es nicht sonderlich gut. Wir haben die ersten Klausuren bereits geschrieben und sie sind bei mir mehr als schlecht ausgefallen.
Nun möchte ich meine Ausbildung beenden, nur weiß ich grad nicht auf welcher Art und Weise.
Ich würde gern fristlos Kündigen weil ich eine Arbeitsstelle in Aussicht hab. Nur wie ich gelesen hab, kann ich dies nicht, weil keine Begründung die dazu notwendig ist auf mich zutrifft.
Eine Ordentliche Kündigung wäre eine möglichkeit, nur weiß ich nicht ob ich die Stelle dann noch in aussicht hab.
Da ich für die Stelle den Wohnort (Bundesland) wechseln muss/will kommen noch etliche Faktoren dazu warum ich die Kündigung gern Fristlos halten möchte.
Meine Frage also: Wie kann ich auf dem schnellsten wege meine Ausbildung beenden, um möglichst schnell meine Arbeit im neuen Wohnort auf mich zu nehmen?
Lieber Sebastian,
grundsätzlich möchte ich dich zunächst darum bitten, noch einmal gut zu überlegen, ob du deine Berufsausbildung wirklich aufgeben möchtest!
Wenn du dich dafür entscheidest, wäre es vermutlich am einfachsten, schnellsten und unkompliziertesten, wenn du mittels eines Aufhebungsvertrages aus deinem Betrieb ausscheiden würdest, denn eine außerordentliche und fristlose Kündigung zu formulieren ist (wie du selbst schon geschrieben hast) keine einfache Sache.
Im Unterschied zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen, sondern Azubi und Ausbilder lösen das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur zustande kommen, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind.
Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt also keine Fristen, die eingehalten werden müssen.
Der Aufhebungsvertrag wird zweimal angefertigt. Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben. Azubi und Ausbilder erhalten je ein Exemplar. Falls der Aufhebungsvertrag vom Betrieb aufgesetzt wird, solltest du den ganzen Vertrag gründlich lesen, vor allem das Kleingedruckte.
Ein einfacher Aufhebungsvertrag sieht so aus:
Ort/Datum
Aufhebungsvertrag
Zwischen
___(Name Ausbilder)
und
____(Name Azubi)
Hiermit beenden die Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen das Ausbildungsverhältnis zum ________(Datum).
____________(Ort, Datum)
____________(Unterschrift Ausbilder)
____________(Unterschrift Azubi)
Falls dein Betrieb mit deinem Weggang nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist wie gesagt eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen!
Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt zu ver.di in deiner Nähe:
ver.di Köln, Christian Lindner, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln, Mail christian.lindner@verdi.de, Fon (02 21) 48 55 85 31, Fax (02 21) 48 55 84 99.
Da kannst du dann einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Und nun noch zur Möglichkeit der ordentlichen Kündigung mit vier Wochen Frist:
Jeder hat ein Grundrecht auf freie Berufswahl - das steht in der deutschen Verfassung. Deshalb hast du immer die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst (§22 Berufsbildungsgesetz). Es genügt, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe oder zum Berufswechsel vorliegt. Das bedeutet aber nicht, dass du die Ausbildung in diesem Beruf nie wieder fortsetzen kannst. Du kannst deine Meinung auch wieder ändern, dich erneut bewerben und die Berufsausbildung in demselben oder in einem anderen Betrieb fortsetzen. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss aber der ernsthafte Wille zur Berufsaufgabe vorliegen und du solltest diese Kündigung lieber nicht verwenden, wenn du nur den Ausbildungsplatz wechseln willst.
Unabhängig von der Kündigungsart stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, auf die du dir einen Anspruch erworben hast, zum Beispiel Restgehalt, Urlaubsansprüche die ausbezahlt werden müssen, Arbeitszeugnis. Überlege dir die Kündigung gut. Kündige nie in Situationen, in denen du unter Druck gesetzt wirst!
Hier findest du eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung:
Adresse Azubi
Adresse Betrieb
Ort/Datum
Ordentliche Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz mit vier Wochen Frist zum ________(Datum eintragen, das in vier Wochen sein wird), weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.
Mit freundlichen Grüßen,
____________(Unterschrift Azubi)
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!