Kündigung wegen Betriebswechsel

Hallo, ich habe 2 Probleme:

1. Ich werde zum 01.08.10 den Ausbildungsbetrieb wechseln. Meine neue Chefin hat gemeint ich solle schriftlich und fristgerecht kündigen, ihr eine Kopie der Kündigung schicken ´, die sie wiederrum an die IHK gibt, damit die meinen Arbeitsvertrag mit meinem jetzigen Betrieb löschen können und ich einen neuen vom zukünftigen Betrieb bekomme..das habe sie so mit dem Ausbildungsbeuftragten der IHK verabredet... ich habe es nun auch so gemacht und ihr die Kopie der Kündigung geschickt.
Nun habe ich gelesen dass ich garnicht fristgerecht kündigen kann wenn ich in der gleichen Branche bleiben will...UND NUN????? bekomme ich jetzt keinen neuen Ausbildungsvertrag???
2.
Ich habe 18 Tage Urlaub bis zum 01.08., mit 2 freien Tagen pro Woche im Juli wäre rein theoretisch der 06.07.10 mein letzter Arbeitstag, ausgehend vom 31.07...nun will mein jetziger Chef mir diesen Urlaub nicht am Stück geben, mit der Begründung er habe das Recht, mich bis zum 31.07. einzuplanen und außerdem hätten ja ganz viele Leute Urlaub beantragt. ICH allerdings habe schon am 25.05. Urlaub für Juli beantragt und bis heute, über einen Monat später, nichts mehr von dem Antrag gehört-Gibt es nun für mich Möglichkeiten meinen Urlaub am Stück zu bekommen? Ich bin um jeden Tag, den ich früher da weg komme, froh..
Vielen Dank im Voraus,
lg karin




Re: Kündigung wegen Betriebswechsel

Liebe Karin,

wenn du nur den Betrieb wechseln willst, ist eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist tatsächlich problematisch, da der Grund einer ordentlichen Kündigung ja der Wunsch nach Berufsaufgabe zugrunde liegt (§22 Berufsbildungsgesetz).
Nun wundert es mich aber, dass das - wie du schreibst - mit einer Ausbildungsbeauftragten der IHK so abgesprochen wurde. Deshalb würde ich dir zunächst raten, so schnell wie möglich Kontakt mit dieser Frau aufzunehmen und sie ganz direkt darauf anzusprechen.
Wenn du das Gefühl hast, dass man dir bei der IHK nicht ausreichend helfen oder Auskunft geben kann, rate ich dir, dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort zu wenden und dort von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, wie du nun weiter vorgehen solltest. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe:
NGG Region Darmstadt & Mainz, Rheinstr. 50, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151 / 36 69 80, Fax: 06151 / 366 98 17, Mail: region.darmstadt-mainz@ngg.net, Homepage: www.ngg-darmstadt-mainz.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Was deinen Urlaub angeht, so gilt folgendes:
Dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden und du hast einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) oder soziale Gründe (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) dagegen sprechen. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.

Nur falls du aufgrund der oben genannten betrieblichen oder sozialen Gründe deinen Resturlaub nicht bis zum Ausbildungsende nehmen kannst, darf dir dein Ausbilder den Urlaub auszahlen.
Wenn dein Ausbilder sich aus anderen Gründen weigert dir deinen Resturlaub zu genehmigen, wende dich an deine Gewerkschaft vor Ort und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,

Dr. Azubi


P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!