Kündigung

Halloo,

ich arbeite nun seit 1 jahr als azubi in der hotellerie und in unserem betrieb ist es nun wirklich nicht mehr auszuhalten.

schon in der probezeit wollte ich wieder kündigen, dachte aber "durchhalten" nur mittlerweile geht die arbeit wirklich zu sehr an die substanz.

Ich hatte bis jetzt seit weihnachten kein freies wochnende mehr und abgesehen davon wurden urlaubstage unterschlagen und überstundenen in keinster weise gutgeschrieben. Außerdem wurde auch nun das 2.lehrlingsgehalt nicht gezahlt, einen ausbildungsrahmenplan haben wir auch nie bekommen. Am schlimmsten ist aber mittlerweile die situation unter den mitarbeitern. Ich bin anscheindend zum mobbingopfer erklärt worden, es werden anschuldigungen getätigt an denen nicht mal annähernd was dran ist und Drohungen gemacht. Ich gehe mit bauchschmerzen und angstzuständen zur arbeit und das macht es nicht besser da wir alle schichten komplett alleine schieben müssen ohne ansprechpartner,egal um welche schicht es sich handelt.

Das ist nur ein kurzer Überblick von unserer Ausbildung und ich denke ich muss nun langsam wirklich da raus, da es niemanden gibt mit dem ich darüber reden kann und azubi gegen festangestellter keine chance hat.

Ich möchte wirklich gerne in dem beruf bleiben, weil es mir wirklich spaß macht und weiß nun nicht wie ich mich möglichst anonym verhalten kann,mit neuen bewerbungen und der kündigung. Was muss ich beachten bei ggf. einem neuen vertrag in einem anderen hotel,reicht ein 2 jahres vertrag oder lass ich mir das 1. jahr einfach anrechnen...

danke schonmal




Re: Kündigung

Lieber Jürgen,

wenn du keine Kraft mehr hast, dich gegen das Mobbing und die schlechte Ausbildungssituation in deinem jetzigen Betrieb zu wehren oder du nicht glaubst, dass sich dadurch irgendetwas verbessern wird, ist ein Ausbildungsplatzwechsel vielleicht wirklich die beste Lösung für dich.
Ein Ausbildungsplatzwechsel ist wirklich kein Beinbruch, aber du solltest jetzt nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:


1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.

3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:


 • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz


 • Ausbildungsfremde Tätigkeiten


 • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)


 • Ausbleibende Ausbildungsvergütung


 • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden


 • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt für dich:



NGG Düsseldorf, Wiesenstraße 70 A/1, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 38 83 98 - 0, Fax: 0211 / 38 83 98 19, Mail: lbz.jugend-nrw@ngg.net, Homepage: www.ngg-nrw.de.

Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort (deine bisher verbrachte Ausbildungszeit, kann dir von der zuständigen Stelle angerechnet werden). Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Übrigens: Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Ich wünsche dir viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
 Dr. Azubi
 P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!