Kündigung

Hallo liebe Dr. Azubi, ich hab ein Problem meine Chefin und mein Chef machen mir das Leben zur Hölle!!! Ich will schon gar nicht mehr auf Arbeit gehen, weil ich Angst hab das ich diskrminiert werde!!! Sie haben mir schon oft gedroht dass sie mich Kündigen!!! Jetzt such ich mir ein anderes Hotel, das mich Ausbilden kann und möchte!! Kannst du mir dabei helfen oder kannst du mir dagen an wen ich mich wenden muss? Bin nämlich mit den Nerven am Ende!!! Vielen Dank im Voraus deine Ines




Re: Kündigung

Liebe Ines,

das klingt ja wirklich nach einem großen Druck, der da auf dir lastet. Wenn es dir zu viel ist und du das grad nicht mehr aushältst, würde ich dir unbedingt empfehlen, zum Arzt zu gehen und dich krankschreiben zu lassen!

Wenn du glaubst, dass sich deine Ausbildungssituation in deinem jetzigen Betrieb nicht verbessern wird, ist ein Ausbildungsplatzwechsel vermutlich wirklich die beste Lösung für dich.
Ein Ausbildungsplatzwechsel ist wirklich kein Beinbruch, aber du solltest jetzt nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:


1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast!
Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist. Falls du es überhaupt nicht mehr aushältst und du deinen Ausbildungsplatz verlierst, bevor du einen neuen findest, solltest du folgendes beachten: • Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis noch Versicherungsschutz hast. • Auch bei Übergangszeiten solltest du deine Arbeitslosigkeit umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. • Informiere dich in deiner Berufsschule, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis in die Berufsschule gehen darfst, während du einen neuen Ausbildungsplatz suchst.

Falls zwischen den beiden Ausbildungsverträgen ein längerer Zeitraum liegt, kannst du dich bei der zuständigen Stelle erkundigen, ob es bei der Zulassung zur Abschlussprüfung zum vorgesehenen Termin Probleme gibt.

3. Falls der Betrieb keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben möchte, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:


 • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz


 • Ausbildungsfremde Tätigkeiten


 • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)


 • Ausbleibende Ausbildungsvergütung


 • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden


 • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)




Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt für dich:

 NGG Chemnitz, Weststr. 33, 09112 Chemnitz, Tel.: 0371 / 355 200 5/6, Fax: 0371 / 355 200 7, Mail: ost.chemnitz@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Lass den Kopf nicht hängen! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
 Dr. Azubi
 P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!