Kündigung Bäcker

Lieber Dr. Azubi,

ein Freund von mir, ausgelernter Bäcker, hat vor 1,5 Monaten eine neue Stelle in einer kleinen Bäckerei im Raum Stuttgart angetreten.

Nachdem der Chef beim Probearbeiten noch nett zu ihm war, wurden er und die anderen Mitarbeiter in der Folgezeit reglemäßig zusammengesatucht, so dass kein harmonisches Arbeiten in der Bäckerei mehr möglich war. In den letzten zwei Wochen musste mein Freund dann aufgrund von Urlaubs anderer Mitarbeiter länger arbeiten (6 Tage mit jeweils 10 Stunden). Nun hat ihm der Chef eröffnet, dass er nach den nächsten zwei Wochen gehen muss, da er nur als Urlaubsvertretung eingestellt worden sei. Die geleisteten Überstunden werden nicht vergütet oder ausgeglichen, für die Probezeit wurde ihm keinerlei Urlaub zuerkannt. Begleitend zum Rauswurf wurde ihm vom Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren angedroht, falls er im Ort etwas über die Vorgänge in der Backstube, die Arbeitsbedingungen oder seine Kündigung erzählt. Deshalb schreibe ich anoym an seiner Stelle.

Meine Frage ist nun: Ist in der Probezeit eine fristlose Kündigung möglich, kann der Chef für seine falschen Angaben hinsichtlich des Beschäftigungszeitraums bestraft werden, muss sich mein Freund (und ich) an den verhängten Maulkorb halten und was gibt es sonst für Möglichkeiten (wenigstens) die Situation der verbliebenen Mitarbeiter zu verbessern?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.




Re: Kündigung Bäcker

Hallo,

dieses Forum behandelt eigentlich Fragen, die sich auf Probleme innerhalb einer innerbetrieblichen Ausbildung beziehen. Da dein Freund bereits ausgelernt ist, kann ich dir hier nur bedingt weiterhelfen, denn in einer regulären Festanstellung gelten andere gesetzliche Grundlagen, als während der Ausbildung.

Bei einer regulären Festanstellung beträgt Kündigungsfrist in der Probezeit grundsätzlich zwei Wochen, sie kann aber durch einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag verlängert werden. In dieser Zeit können beide Vertragsparteien (also Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ohne Angabe von Gründen kündigen. Natürlich hat dein Freund aber auch schon während der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch erworben, den er unbedingt geltend machen sollte.

Inwieweit die falschen Angaben des Chefs rechtliche Konsequenzen für ihn haben können, kann ich dir leider nicht beantworten - da müsstest du einen Rechtsexperten fragen. Wenn du oder dein Freund Gewerkschaftsmitglied bist, könnt ihr euch an die NGG vor Ort wenden und euch dort beraten lassen. Einen Kontakt findet ihr unter: www.ngg.net/unsere_ngg/vor_ort/

Dort bekommt ihr Unterstützung, wenn ihr euch wehren wollt - auf gar keinen Fall solltet ihr euch von den leeren Drohungen einschüchtern lassen!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!