Hallo Dr. Azubi, ich habe seit längerer Zeit Probleme mit meinem Ausbilder. Er hat mir sogar schon mal fristlos gekündigt, weil ich mich krank gemeldet habe. So hat er diese mündlich begründet, schriftlich gab er jedoch an, dass ich unentschuldigt Nachhilfekurs nicht besucht habe (der Kurs hat jedoch nichts mit dem Ausbildungsbetriebe zu tun, habe diesen beim Arbeitsamt beantragt und besuche ihn in meiner Freizeit). Dies konnte ich noch außergerichtlich klären, seine Kündigung hat er zurückgenommen. Meine Ausbildung will ich auf jeden Fall fertig machen und bin deswegen dort geblieben. Nun hat mein Chef Anfang Nov. erklärt, dass er mir keine Ausbildungsvergütung für OKt. zahlen wird, da mein Berichtsheft, welches er zu dem Zeitpunkt schon 2 Wochen bei sich hatte, unvollständig sei. Nach dem Vorfall fing ich an, nach einer neuen Ausbildungsstelle zu suchen. Ich war sogar bereit, mich für eine andere Ausbildung zu entscheiden. Habe jedoch ganz zufällig einen anderen Betrieb gefunden, der bereit wäre mich zu übernehmen. Nun meine Frage: ich gehe davon aus, dass mein derzeitiger Ausbilder einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben wird. Ich möchte daher dort wegen ausbleibender Vergütung fristlos kündigen. Kann ich dies machen, wenn die Vergütung bereits bezahlt ist? 2 Wochen zu spät? Vielen Dank!!!!!
Hallo,
es ist richtig, dass Du dir einen anderen Betrieb gesucht hast, nachdem Dein Chef ja ziemlich anstrengend zu sein scheint.
Wenn er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, so musst du fristlos kündigen. Für eine fristlose kündigung gibt es keine vorlage, weil es einiges zu beachten gilt und du dem betrieb schwere pflichtverletzungen vorwerfen musst. wichtige gründe sind zum beispiel:
- verstöße gegen das jugendarbeitsschutzgesetz oder das arbeitszeitgesetz
- ausbildungsfremde tätigkeiten
- sexuelle belästigung oder züchtigung (körperliche gewalt)
- ausbleibende ausbildungsvergütung
- überstunden, die nicht bezahlt oder in freizeit ausgeglichen wurden
- systematisch schlechte behandlung (immer wieder beschimpfungen, beleidigungen, benachteiligungen, diskriminierung)
eine fristlose kündigung solltest du auf keinen fall alleine schreiben, wenn sie wasserdicht sein soll. Besser ist es natürlich mehrere Gründe angeben zu können. Ich kann aus der Ferne nicht beurteilen, ob die ausbleibende Vergütung ausreicht.
Lass Dich am besten direkt von der NGG beraten.
bei der kündigung und allen möglichen folgeproblemen (urlaub und restgehalt auszahlen, arbeitszeugnis) hilft dir deine gewerkschaft für nahrung, genuss und gaststätten, die ngg. hier ein kontakt für dich:
NGG Region Ulm, Beyerstr. 28, 89077 Ulm, Tel.: 0731 / 371 31 / 2
da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....
Kündige aber erst, wenn Du den neuen Vertrag sicher hast!
liebe grüße, dr. azubi p.s. bitte empfehle unseren service weiter!