Letztes Jahr keinen Sommerurlaub und dieses Jahr wohl wieder nicht

Hallo Dr. Azubi! Ich habe ein Problem. Ich möchte mit meiner Freundin im Sommer wegfliegen für zwei Wochen. Ich hatte letztes Jahr keinen Sommerurlaub genehmigt bekommen, da Personalmangel herrschte. Dieses Jahr sieht es wohl auch so aus, dass ich keinen Sommerurlaub bekomme da mein Urlaubsantrag mit den Anträgen von zwei anderen Mitazubis kollidiert. Ist das rechtens? Schließlich sollte der reibungslose ablauf nicht davon abhängen ob der azubi da ist oder nicht? Dazu ist zu sagen, dass ich ab April in einer neuen abteilung bin und meine beiden mitazubis in diese erst im mai und juni eingeteilt werden. Evtl. ist diese Information relevant, ich weiß es nicht. Können Sie mir bitte sagen, was ich tun kann, was für Rechte ich habe oder welche Kompromisse ich eingehen kann??

vielen dank im voraus stephan




Re: Letztes Jahr keinen Sommerurlaub und dieses Jahr wohl wieder nicht

Lieber Stephan,

zunächst einmal hast du einen Anspruch darauf, deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und dein Urlaub sollte zusammenhängend gewährt werden. Deshalb hast du auch einen Rechtsanspruch darauf, zwei Wochen deines Jahresurlaubs am Stück und in einer berufsschulfreien Zeit zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaub darf nur aufgeteilt werden, wenn du das wünscht oder wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen. Liegt der Urlaub in der Berufsschulzeit, muss dir für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag gewährt werden.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst (§7 Bundesurlaubsgesetz). In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und dein Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige soziale (zum Beispiel Vorrang von Mitarbeitern mit Kindern) oder betriebliche Gründe (zum Beispiel feststehender Betriebsurlaub) dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der reibungslose Ablauf des Betriebes sollte nicht davon abhängen, ob der Azubi da ist oder nicht.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Dein Ausbilder muss innerhalb von einem Monat auf deinen Antrag reagieren. Du solltest dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum unbedingt schriftlich geben lassen, so hättest du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du den Urlaub auch tatsächlich antreten kannst! Reagiert dein Ausbilder nicht innerhalb von einem Monat kannst du davon ausgehen, dass dein Urlaub genehmigt ist. Trotzdem musst du aufpassen, wenn sich der Ausbilder dann plötzlich quer stellt. Denn auch, wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund (§22 Berufsbildungsgesetz). In diesem Fall solltest du dich lieber an deine Gewerkschaft wenden und versuchen deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Hamburg, Besenbinderhof 60, 8. Ebene, 20097 Hamburg, Tel.: 040/2858300, Fax: 040/2858313, Mail: region.hamburg-elmshorn@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
 Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!