Hallo,
Ich befinde mich seit letztem August in einem Hotel in Ausbildung zur Köchin. Da ich ja am 1. Aug. angefangen habe und wir immer erst am 15. lohn bekommen musste ich erstmal 1,5 monate arbeiten bevor ich diesen ausbezahlt bekam. Was schon ganz schön heftig für mich war. Mein Küchenchef meinte aber dies sei "normal" ?Ich nahm es hin.. denn bis März kam mein Lohn ja zuverlässig.
Seit März kam es jetzt zum 2.mal vor, dass der Lohn der ganzen Belegschaft erst um den 20. ausgezahlt wurde. Und das ganze ohne Vorankündigung. Viele meiner Kollegen sind verunsichert und oft kippt auch die Stimmung. Dennoch nehmen sie es als gegeben hin. Ich will das aber nicht. Den verdammt nochmal ,ich komme beim 6.00uhr Dienst auch nicht erst um 7.30!! Mein Lohn ist eh schon unter Tarif und deshalb bin sehr darauf angewiesen. Sehe ich das, als übertrieben und muss ich die Situation hinnehemen oder was kann ich tun, wenn diese Situation sich nicht verändert?
Liebe Franziska,
deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig (!) und vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren. Wenn dein Gehalt unregelmäßig kommt (oder sogar ausbleibt), solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen. Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deinen Ausbilder. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen. Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt für dich: NGG Berlin, Gotzkowskystr. 8, 10555 Berlin, Tel.: 030 / 39 99 15 - 29, Fax: 030 / 391 20 30, Mail: lbz.jugend-ost@ngg.net, Homepage: www.ngg-ost.de. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!