lohnrückzahlung?

hallo

Anfang des Jahres wurde das Hotel in dem ich als koch azubi arbeite vom badischen winzerkeller an das treugast unternehmen verkauft die arbeitsverträge wurden übernommen. es wurde uns mitgeteilt dass wir eine tarifliche lohnerhöhung bekommen haben doch dies war anscheinend nicht der fall heute morgen wurde die gesamte küchenbelegschaft zu einem meeting mit dem neuen hotel direktor geladen.
dieser teilte uns mit das wir keine lohnerhöhung bekommen haben und stattdesen das finanzbüro einen fehler gemacht hat sie haben uns das essensgeld von 131 euro nicht mehr vom netto lohn abgebucht und daher dachten wir der mehrbetrag währe unsere lohn erhöhung doch nun sollen wir den zuviel überwiesenen betrag nachträglich zurückzahlen und zwar von januar bis zum jetzigen zeitpunkt dass ist etwa ein betrag von ca.950 euro den wir bis spätestens ende des jahres zurückzahlen müssen.

meine fragen sind daher

-müssen wir für die fehler unseres arbeitgebers büßen und diesen berag bezahlen?

-gilt die tarifliche lohnerhöhung auch für azubis?

-habe ich die möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen?

-falls ich diesen betrag zahlen muss kann der arbeitgeber ihn bis ende des jahres einfordern?
da ich azubi bin habe ich überhaupt nicht die möglichkeit diesen betrag bis ende des jahres zurückzuzahlen, da ich noch 2 mal in die berufsschule muss und mich dass auch nocheinmal knapp 500 euro kostet.

ich hoffe sie können mir weiterhelfen
oder mir andere anlaufstellen empfehlen

mit freundlichen Grüßen
Manuel höfler
18.august 2010




Re: lohnrückzahlung?

Lieber Manuel,

aus der Distanz ist deine Fragen zur Rückzahlung der zu viel gezahlten 950 Euro leider nur sehr schwer zu beantworten - das müsste ein Arbeirsrechtexperte vor Ort beurteilen. Vorab würde ich dir deshalb erst einmal raten, dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort zu wenden und dich dort beraten zu lassen.
Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:
NGG Region Schwarzwald-Hochrhein, Hebelstr. 10, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 / 27 30 51, Fax: 0761 / 27 70 18, Mail: region.schwarzwald-hochrhein@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Einen rechtlichen Anspruch auf den tariflich ausgehandelten lohn hast du nur, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist. Ansonsten wäre eine Bezahlung nach Tarif eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!