Hallo, habe jetzt im sommer Abschlußprüfung, mein Ausbildungsvertrag läuft aber bis 30.8.2010 muss mich mein Chef solange beschäftigen? Oder ist der Vertrag vorbei wenn ich die Prüfung bestandern habe? Und was für ein Lohn müsste er mir Zahlen?
Liebe Anne,
wenn du die Abschlussprüfung bestehst, endet dein Ausbildungsverhältnis nach § 21 Berufsbildungsgesetz mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Wird ein Azubi nach dem Ende seiner Ausbildung weiter beschäftigt, ohne dass es zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt, hat der Azubi automatische einen unbefristeten Arbeitsvertrag (§24 Berufsbildungsgesetz).
Wenn also die Prüfungsergebnisse vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben wurden und du danach im Betrieb weiterarbeitest und dein Ausbilder versäumt es, dich nach Hause zu schicken, hast du automatisch einen mündlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dann kannst du mindestens bis zum nächsten Kündigungstermin weiterarbeiten. Falls du dich danach erst einmal mit Arbeitslosigkeit herumschlagen musst, kann sich dieser Monat mit vollem Gehalt günstig auf die Höhe deines Arbeitslosengeldes auswirken.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!