Hallo!!! Ich lerne jetzt ende August aus und mir wurde jetzt am anfang gesagt das ich meine Minusstunden nacharbeiten soll. Was auch sehr komisch ist weil ich meist länger arbeite und außerdem habe ich in der schule gelernt d as es keine minusstd für azubis gibt, da der Betrieb dazu verpflichtet ist mich 8std zu beschäftigen und kann er es nicht ist es seine schuld und nicht meine..Simmt das das es keine minusstd für azubis gibt?? Erst wollten sie mir dafür Urlaubstage streichen und jetzt wollen sie mir nicht meine Urlaubstage streichen sondern ein paar freie Tage, geht das obwohl ich in der Woche nur 2 freie Tage habe, dann hätte ich ja nur einen freien tag in der Woche und eine mehr als 48std woche??? In meinem ausbildungsvertrag steht das die tariflichen reglungen gelten was heißt das?? Muss ich die Minusstd nacharbeiten?
Und noch eine Frage. Ich habe gelesen das ich keine Überstunden machen muss??das heißt ich kann theoretisch nach 8std und 30min pause gehen??
danke für die hilfe
Liebe Anette,
du hast vollkommen recht: In der Regel ist die Berechnung von Minusstunden nicht rechtens, denn die Ausbildungsvergütung dir muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). Klassisches Beispiel: Dein Ausbilder schickt dich Heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an. Denn du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten und zu lernen, und wenn es nichts zu tun gibt, kann sich dein Ausbilder ja Lernaufgaben für dich ausdenken: Du bist schließlich Azubi. Du musst die Minusstunden also weder nacharbeiten, noch deine freien Tage oder deinen Urlaub dafür opfern.
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest! Wenn deine vertraglich geregelte tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (+ 30 Minuten Pause) beträgt, musst du also auch nicht länger arbeiten. Aber du musst dich auf jeden Fall bei deinem Ausbilder "abmelden" bevor du nach hause gehst.
Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht, dass die tariflichen Regelungen gelten, heißt das, dass dein Betrieb die Grundsätze aus dem Tarifvertrag befolgt, den deine Gewerkschaft für deine Branche abgeschlossen hat. Hierin werden z.B. die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe der Ausbildungsvergütung, Urlaubstage, etc. geregelt. Wende dich am besten an deine Gewerkschaft NGG vor Ort und bitte darum, ob man dir einen solchen Tarifvertrag mal zuschicken kann - dann kannst du dich selbst schlau lesen, welche Regelungen für dich gelten. Hier ist ein Kontakt zur NGG für dich: NGG Region Berlin-Brandenburg, Gotzkowskystr. 8, 10555 Berlin, Tel.: 030 / 399 91 50, Fax: 030 / 39 99 15 32, Mail: region.berlin-brandenburg@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!