Hallo, ich bin in einem kleinen Familienunternehmen im 2. Lehrjahr. Mein Problem ist, dass ich schonmal eine erste Ausbildung angefangen habe und das Hotel Insolvent gegangen ist und deshalb jetzt in einem anderen Hotel 2 Jahre später meine Ausbildung weiter gemacht habe. Aber ich bekomme da nix beigebracht und bezweifel, das ich die Prüfung bestehen werde, wenn ich nicht irgendwie bei ner klassenkameradin nachfrage, wegen lernen was dem praktischen angeht. Mein Ausbilder ist der Seniorchef und die Aushilfen müssen alles zeigen, weil der Chef in der küche steht und keine Zeit hat. Der Juniorchef hat absolut keinen Plan von Hotelgewerbe. Die Seniorchefin, kommt nicht mit mir klar und sagt, da ich schon vorher im Hotel war muss ich alles können und wissen! Sie sucht die fehler richtig bei mir und wenn ein anderer Mitarbeiter ein Fehler gemacht hat, auch wenn ich frei hatte, bin ich es schuld. Wenn sie schlecht gelaunt ist, geht es im Hotel richtig rund, wurden auch schon beschuldigt, wegen Diebstahl, weil sie ein Geldbeutel verlegt hat. Die macht mich auch oft so fertig mit irgendwelchen Sachen, wo ich weinen muss und das ist doch nicht richtig oder? Ich weiß nicht weiter, habe mich auch schon bei der IHK gemeldet, aber die interessieren sich nicht dafür, er meinte nur ich solle mit denen reden, aber das habe ich ja schon versucht und hat keinen Sinn. Deshalb wüsste ich mal gerne, was ich am besten mache, weil ich auch im april die Zwichenprüfung hab und evtl. gerne mal in einen anderen Hotel (am besten evtl. Kette) reinschnuppern würde, da ich schon soviele schlechte erfahrungen in der Gastronomie mittlerweile gemacht hab und nicht nochmal ins fettnäpfchen treten will.Der weg zur arbeit ist schon eine richtige qual. Die Arbeit macht absolut keinen Spass mehr auch wenn ich super gerne in der Branche Arbeite, habe ja auch mal vor mich weiter hochzuarbeiten.
Hoffe auf schnelle Antwort, da ich nicht mehr weiter weiß... meine nerven liegen blank...
lg Steffi Reinhard
Liebe Steffi,
du klingst ziemlich überzeugt, dass sich deine Ausbildungssituation und das Betriebsklima in deinem jetzigen Hotel auch durch Gespräche nicht verbessern würden. In diesem fall würde ich dir unbedingt zu einem Ausbildungsplatzwechsel raten.
Ein Ausbildungsplatzwechsel ist wirklich kein Beinbruch - das machen ganz viele Azubis, manchmal sogar öfters. Wichtig ist nur, dass du jetzt nichts überstürzt, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchst! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am Besten so vor:
1. Am Anfang steht die Ausbildungsplatzsuche. Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, denn dann stehst du bei der Bewerbung nicht unter Druck und das (noch) bestehende Ausbildungsverhältnis ist ein gutes Arbeitszeugnis und macht glaubhaft, dass nicht der Betrieb etwas an dir, sondern du etwas an dem Betrieb auszusetzen hast! Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.
2. Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.
3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz • Ausbildungsfremde Tätigkeiten • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt) • Ausbleibende Ausbildungsvergütung • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe für dich: NGG Region Mittelrhein, Moselring 5 56068 Koblenz, Tel.: 0261 / 91 54 00, Fax: 0261 / 915 40 13, Mail: region.mittelrhein@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
4. Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...
Ich wünsche dir viel Erfolg - lass den Kopf nicht hängen! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!