Hallo Dr. Azubi,
ich bin Ende des 2ten Lehrjahres. Meine Chefin und der Chef mobben mich immer stärker. Ich bin physisch am Ende. Mein Vater wollte deshalb letzten Freitag im 8 Augenkreis ein Gespräch führen. Der Chef legte aber bei der Terminvereinbahrung am Telefon 2 x einfach auf mit der Begründung es gibt nichts zu besprechen.
Mein Vater ist nun auch der Überzeugung das ich nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten kann.
Ich bin deshalb seit Montag Krankgeschrieben. Die Ärztin weiß Bescheid. Nun habe ich 2 Neue Ausbildungsstätten bei denen ich Probe arbeiten kann.
Mein Problem: Muß mir der jetzige Ausbildungsbetrieb bezahlten Bewährbungsurlaub geben?
Laut § 629 BGB wäre dies nur bei einer Kündigung möglich.
Was raten Sie mir. Ich kann unmöglich dort noch arbeiten. Möchte aber erst Kündigen wenn ich etwas neues habe. Dafür muß ich aber erst einmal Probearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Wachtveitl
Lieber Josef,
wenn du von deinen Chefs gemobbt wirst und sie keinerlei Bereitschaft für ein Gespräch signalisieren, ist ein Ausbildungsplatzwechsel vermutlich wirklich die beste Lösung für dich.
Ich finde es super, dass du bereits zwei Ausbildungsstätten gefunden hast, die daran interessiert sind, dass du bei ihnen zur Probe arbeitest.
Das Probearbeiten solltest du auf jeden Fall außerhalb Deiner Arbeitszeit machen oder dafür Urlaub nehmen. Du musst es dem Ausbilder nicht sagen.
Eine rechtlichen Anspruch auf bezahlten Bewerbungsurlaub für einen von dir gewünschten Ausbildungsplatzwechsel gibt es leider nicht.
Weitere Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du übrigens unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis.
Sobald du was neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.
Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
• Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
• Ausbildungsfremde Tätigkeiten
• Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
• Ausbleibende Ausbildungsvergütung
• Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
• Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)
Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war.
Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich und deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft IG BAU holen! Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen: Wenn der Azubi kündigt, ist der Ausbilder leicht verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht, zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.
Hier ist ein Kontakt zur IG BAU vor Ort für dich:
IG Bauen - Agrar - Umwelt Mitgliederbüro München, Schubertstraße 5, 80336 München, Axel Pürkner (Bezirksvorsitzender), Telefon: 0 89 - 54 41 05-0, Fax: 0 89 - 54 41 05-40, E-Mail: muenchen@igbau.de.
Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...
Da du aus der Nähe von München kommst kannst du dich auch mal an das Azubi-Beratungsbüro azuro von der Stadt München wenden. Da werden Azubis kostenlos beraten. Hier ist der Kontakt für dich:
azuro
Landwehrstr. 87
80336 München
089-54404640
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
Homepage: www.azuro-muenchen.de
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!