Mobbing

Hallo, ich befinde mich im 1. Lehrjahr als Bäcker in einem großen Unternehmen und habe Probleme mit Mobbing. Ich darf oft gar keine Pause machen und muss Überstunden machen, wenn viel zu tun ist - andere Auszubildende gehen pünktlich und kriegen dafür keinen Ärger. Insbesondere ein Geselle beschimpft mich oft (Idiot, A....loch, Fo..e), natürlich habe ich den Betriebspsychologen und den Chef darüber informiert, aber er sagt, er kann nichts dagegen machen. Ich hab auch schon eine mündliche Abmahnung vom Chef gekriegt für eine Sache, die schiefgelaufen ist, während ich nicht da war (Berufsschultag). Wenn Termine anstehen wie Behördengänge (für BAB) oder ich zum Arzt muss, weil es mir auch gesundheitlich immer schlechter geht, kriege ich nicht frei, mit der Begründung, dass viel zu tun sein. Eine Kollegin kriegt frei wann immer sie möchte. Ich schlafe mittlerweile kaum und traue mich kaum in die Firma.

Meine Frage ist, an wen ich mich noch wenden kann außer den Chef, damit sich das Betriebsklima bessert und ich nicht täglich Überstunden machen muss und eine Pause kriege. Ich würde gerne zuerst versuchen, es in der Firma hinzubiegen, weil ich nicht weiß wie schnell und ob überhaupt ich woanders eine Stelle kriege.

Für den Fall eines Betriebswechsels habe ich mich auf Ihrer Seite bereits informiert, vielen Dank dafür. Ich würde aber gerne wissen, ob ich in der Bewerbung meine derzeitige Ausbildungsstelle angeben soll oder das nicht schlecht rüberkommt beim neuen Ausbilder. Würde ich auch die Berufsschule wechseln müssen, wenn der neue Ausbilder zwar in der Nähe des alten, aber in einem anderen Bundesland ist? Vielen Dank, Frank




Re: Mobbing

Hallo Frank,

es ist völlig richtig erstmal zu versuchen, die Umstände im Betrieb anzusprechen und zu verändern. Zunächst ist natürlich Dein Ausbilder Dein Ansprechpartner bzw. der Chef.
Es ist wichtig, dass Du Deine Rechte und Pflichten kennst, dann kannst Du auch besser argumentieren. Du solltest Dich auch richtig auf ein solches Gespräch vorbreiten. Mach Dir ruhig auch Notizen, damit Du dann nichts vergisst.

Schildere ihm deine Situation, ohne dass du dabei den anderen Gesellen in die Pfanne haust, sondern so, wie dessen Reaktionen bei dir ankommen. Überlege dir vor dem Gespräch einige Situationen und Beispiele, in denen das Verhalten des Kollegen besonders verletzend und offensichtlich war. Beginne in dem Gespräch deine Sätze mit „Ich“. Sage also nicht: „Die Kollegen kritisieren mich ständig!“ sondern „Ich fühle mich ständig von ihnen kritisiert und oft empfinde ich die Kritik als nicht gerechtfertigt!“. Versuche sachlich und selbstkritisch zu bleiben. Das Gespräch solltest du nicht alleine führen. Es ist sehr empfehlenswert, eine Person deines Vertrauens oder bestenfalls ein Betriebsratsmitglied mitzunehmen. Es ist auch empfehlenswert, dass Gespräch zu protokollieren.

Desweiteren solltest du klar und deutlich gegenüber dem Kollegen reagieren:
Du solltest möglichst früh Stellung beziehen, wenn du mit dem Verhalten von Kollegen oder Vorgesetzten dir gegenüber nicht einverstanden bist. Sage klar und deutlich, wenn du etwas nicht in Ordnung findest und benenne genau, was es ist, denn so verschaffst du dir Respekt.

Bei dem Gespräch solltest Du auch die Arbeitszeiten ansprechen: Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).
Übrigens: : Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, d.h. dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einer angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz).

Wenn das Gespräch mit dem Ausbilder/ Chef nichts bringt, dann solltest Du Dich an den Betriebsrat bzw. die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden, falls vorhanden. Größere Betriebe haben meist zumindest einen Betriebsrat. Dort bekommst Du Unterstützung, wenn Du das Gefühl hast schlecht behandelt zu werden.

Wenn dies auch nichts bringt, dann bleibt leider nur der Weg zu Deiner zuständigen Stelle (siehe Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag). Die Stelle ist dafür zuständig, die Ausbildungsqualität in den Betrieben zu kontrollieren. Du kannst Dich auch an Deine Gewerkschaft NGG wenden. Dort bekommst Du Unterstützung und als Mitglied auch kostenlosen Rechtsbeistand bei Streitigkeiten mit dem Betrieb oder bei Kündigungen. Hier ein Kontakt:

NGG Region Darmstadt & Mainz,
Rheinstr. 50,
64283 Darmstadt,
Tel.: 06151 / 36 69 80

www.ngg-darmstadt-mainz.de

Da kannst du einfach anrufen und nach deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Übrigens: Wenn die Abmahnung Deiner Meinung nach ungerechtfertigt war, dann solltest Du eine Gegendarstellung schreiben. Diese wird dann zur Personalakte gelegt und kann im Falle einer Kündigung wichtig sein.
Und noch ein Tipp: Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei der NGG kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!