Muss ich den Anornungen Folge leisten?

Hallo Dr. Azubi, unsere Firmengruppe steht vor der Insolvenz. Unsere Firmenleitung hat nun mehr Arbeit für alle beschlossen. Ich besuche nun für 3 Wochen vom 14.9. bis 3.10.die Berufsschule in Vilingen-Schwenningen,ein Internat. Ein Schultag beginnt um 7 Uhr und endet gegen 16 Uhr.

Frage:

Kann die Firma von mir verlangen, dass ich Freitags nach der Schule 3-4 Std mit dem Zug nach Heidelberg fahre?

Kann man mir grundsätzlich zumuten, dort Samstagsmorgens ab 7 Uhr zu arbeiten, obwohl ich schon Sonntagsmittags wieder zurück nach Villingen fahren muss? Somit habe ich keine Möglichkeit, meine Sachen in Ordnung zu bringen, da ich vlt. 4 Std. zu Hause bin.

Wer übernimt die Fahrtkosten? Ein einfaches Tickte kostet mich 30 €. Normalerweise würde ich an den Wochenenden nicht nach Hause fahren.

Inwieweit müssten mir die Fahrtzeit angerechnet werden? Geht diese Zeit von meiner Freizeit ab?

Vielen dank für die Info!

Mit freundlichen Grüßen, Katharina




Re: Muss ich den Anornungen Folge leisten?

Liebe Katharina,

erst einmal ist ganz grundsätzlich die Frage, ob du eine Fünf- oder Sechs-Tage-Woche hast. Das müsste in deinem Ausbildungsvertrag stehen.

Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Region Mannheim-Heidelberg, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 / 400 40 23, Fax: 0621 / 400 40 255, Mail: region.mannheim-heidelberg@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Grundsätzlich würde ich sagen, dass es nicht zumutbar erscheint, dass du nach einer 45-Stunden-Woche in der Berufsschule (5x9 Stunden) noch am Samstag in deinem Betrieb arbeiten musst, denn die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Auch wenn in deinem Ausbildungsvertrag eine 48-Stunden-Woche festgehalten wurde, wäre es eine Zumutung, für drei Stunden Arbeit 3-4 Stunden Fahrtzeit in Kauf zu nehmen. Wenn in deinem Ausbildungsvertrag eine niedrigere Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden pro Woche) festgehalten wurde, hättest du diese bereits mit dem Blockunterricht abgeleistet und müsstest auf jeden Fall nicht am Samstag arbeiten, denn das wären dann Überstunden - und die musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln.

Wenn du noch weitere Fragen haben solltest, wende dich wie gesagt an deine Gewerkschaft NGG vor Ort und lass dich dort beraten.

Im Übrigen würde ich dir empfehlen, dich möglichst bald nach einem neuen Ausbildungsplatz umzuschauen, wenn die Insolvenz deiner Firmengruppe unausweichlich erscheint.

Ich wünsche dir alles Gute! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!