Guten tag, ich wende mich erstmals hier hin. Es gibt einige Punkte ob das rechtens ist. Es wäre Nett wenn ich hier Ananym bleibe. Ich frage gleichzeitig auch für meine Kolleginnen. Wir sind 3 Azubis noch im 1sten Ljh.
Ich könnte hier ein halben Roman schreiben, das passt alles net hier hinein. Können sie mir vllt. sagen woran ich mcih im allgemeinen wenden kann? Speziel: Geld kommt zu spät! Lange arbeiten dh. 12std. und nur ne std. pause! Urlaub gekürzt! Trotz des Ausbildungsberuf, viel in der Backstube oder Fahren! Dürfen die mich wegen zu schnellem Fahren kündigen?
Lg Marie ( möchte ananym bleiben)
Liebe Marie,
du kannst dich jederzeit an deine Gewerkschaft NGG in deiner Nähe wenden, dich dort beraten lassen und dir Unterstützung holen, wenn du dich gegen deine schlechte Ausbildungssituation wehren willst. Hier ist ein Kontakt für dich: NGG Region Südwestfalen, Körnerstr. 43, 58095 Hagen, Tel.: 02331 / 140 28, Fax: 02331 / 150 10, Mail: region.suedwestfalen@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Außerdem kannst du dich auch an die IHK wenden, denn die ist dafür da, die Ausbildungssituation in den betrieben zu kontrollieren.
Deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig, und zwar vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen. Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deinen Ausbilder. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen. Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein Ausbilder dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird.
Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für volljährige Azubis bei acht Stunden, sie kann aber zeitweise (nicht dauerhaft!) auf zehn Stunden verlängert werden (§3 Arbeitszeitgesetz). Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz). Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.
Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und –rahmenpläne findest du im Netz unter: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Ausbildungsordnungen/index.jsp?zweigstelle=). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen. Solche Tätigkeiten sind verboten. Auch unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten - so genannte ausbildungsfremde Routinearbeiten - dienen nicht dem Ausbildungszweck und ich denke, die regelmäßigen Fahrten bzw. Botengänge, von denen du sprichst, gehören auch dazu. Wenn die ausbildungsfremden Tätigkeiten Überhand nehmen, solltest du dich wehren, denn dann ist das Erreichen deines Ausbildungsziels gefährdet. Wende dich an deine Gewerkschaft und hol dir dort Hilfe!
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: • Wiederholtes schwänzen der Berufsschule • Häufiges zu spät kommen in der Arbeit • Eigenständiger Urlaubsantritt • Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit • Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise • Diebstahl
Zu schnelles Fahren gehört auf jeden Fall nicht dazu!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!