nach ladenschluss arbeiten

Hallo,
unser Laden schließt um 1 Uhr Nachts, wenn alle Gäste raus sind müssen wir noch abbauen, Abrechnung machen...
Bezahlt werden aber alle nur bis 1, obwohl wir Wochentags bis 2 und am Wochenende sogar manchmal bis 4 noch brauchen. Sogar wenn z.B. die Bar mit Putzen fertig ist und nichts mehr mit der Abrechnung zu tun hat, müssen sie warten bis alle Servicekräfte mit ihrer Abrechnung fertig sind.

Darf der Chef das oder muss er uns die Zeit die wir Arbeiten noch bezahlen?




Re: nach ladenschluss arbeiten

Lieber Chris,

wenn du nach Ladenschluss noch beim Saubermachen und bei den Vorbereitungen für den nächsten Tag helfen musst, muss dir diese Arbeitszeit natürlich auch vergütet werden.

Grundsätzlich gilt aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst, musst du darauf achten, dass du die Arbeitszeitgesetze nicht verletzt: Demnach dürfen Volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir wie gesagt selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt für dich:

NGG Mannheim, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 / 400 40 23, Fax: 0621 / 400 40 255, MAil: region.mannheim-heidelberg@ngg.net.

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!