Nachdienst

Hallo,
ich hab ein großes Problem! Unser Hoteldirektor teilt mich hauptsächlich für den Nachtdienst ein. Hab während der Ausbildung hauptsächlich Nachtdienst gemacht. Diese Woche soll ich wie üblich nur Nachtdienst machen. Mein Arbeitskollege wird immer davon verschont. Es ist nicht Sinn der Sache, dass ich in meiner Ausbildung fast nur Nachtdienst machen muss. Wie kann ich am besten vorgehen?




Re: Nachdienst

Liebe/r Aberkan,

vielen Dank für deine Anfrage. Neben der körperlichen Belastung durch ständige Nachtdienste sehe ich ein Problem darin, dass du wahrscheinlich dadurch dass du nie tagsüber eingesetzt wirst, keinen Einblick in die Tätigkeiten in deinem Beruf hast, die am Tage stattfinden. Das kann deinem Ausbildungszweck widersprechen. Außerdem muss, auch wenn du nachts arbeitest, dein Ausbilder anwesend sein, damit dir ein Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung steht.

Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne findest du im Netz hier: www.bibb.de/de/26171.htm). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden!
Du solltest unbedingt dafür kämpfen, dass deine Ausbildung nach dem Rahmenplan verläuft, denn sonst ist dein Ausbildungsziel gefährdet. Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:

1. Bitte deinen Chef um ein Gespräch und erkläre ihm ruhig und sachlich, dass du Angst hast, dein Ausbildungsziel nicht zu erreichen. Am besten nimmst du den Ausbildungsplan mit in das Gespräch. Wenn kein Ausbildungsplan erstellt wurde, solltest du verlangen, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. Nenne konkrete Inhalte, die bis jetzt fehlen und die du laut Ausbildungsrahmenplan schon können müsstest. Gehe positiv in das Gespräch und sage gleich zu Anfang, dass es dir nicht darum geht zu kritisieren, sondern vielmehr darum, deinen Beruf richtig zu lernen. Schalte außerdem (falls vorhanden) den Betriebsrat ein.

2. Wenn das Gespräch nichts bringt, solltest du den Ausbilder schriftlich auffordern. Hebe eine Kopie des Schreibens auf. Hier ist ein Musterbrief:

Sehr geehrter Herr/Frau ____________,
laut § 14 Berufsbildungsgesetz müssen Sie mich entsprechend des gesetzlichen und betrieblichen Ausbildungsplans ausbilden. Ich habe jedoch wichtige berufliche Fertigkeiten noch nicht erlernt, die ich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Ausbildung längst beherrschen müsste. Einige Beispiele:
- (Berufliche Fertigkeiten)
- (Berufliche Fertigkeiten)
Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte zu vermitteln und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,_
Unterschrift Azubi ____________

3. Wenn auch das nichts bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

NGG Frankfurt/Main
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
60329 Frankfurt/Main

Tel.: 069 / 83007710
Mail: region.rhein-main@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Außerdem könntest du dich an einen Ausbildungsberater der Kammer/Innung wenden und mit ihm ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Außerdem: dein Ausbilder muss dir wenn du in der Nacht arbeitest entweder eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen „angemessenen Zuschlag“ auf das dir zustehende Bruttoarbeitsentgelt gewähren (§ 6 Abs 5 ArbZG), soweit keine tarifvertragliche Regelung eingreift. Gesetzlich ist deinem Ausbilder hierfür also ein Wahlrecht eingeräumt worden. Wie viele Stunden du Zeitausgleich bekommen würdest, wie hoch deinem Falle der „angemessene Zuschlag“ ausfallen würde oder ob ein Tarifvertrag für dich gilt, der den Nachtarbeitsausgleich für dich regelt, erfährst du bei deiner Gewerkschaft - ich kann dir darüber leider keine genauere Auskunft geben.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!