Nachtzuschlag

Hallo ich habe ein folgendes Problem
In meinem Betrieb werden mal wieder Nachtschichten geschoben. Dafür bekommt man einen Nachtzuschlag von 15%. Da ich als azubi kein Stundenlohn bekomme ist mein Stundenlohn auf der Abrechnung mit 3,83 berechnet. Dazu kommen die 15% macht also insgesamt einen Zuschlag von 0,57 Cent und das als Zulage bei einer stundenzahl von 26 stunden?????das sind mal gerade 15 Euro!!Ist das nicht wenig???bitte um eine Antwort,Danke!




Re: Nachtzuschlag

Liebe Nunja,

dein Ausbilder muss dir wenn du in der Nacht arbeitest entweder eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen „angemessenen Zuschlag“ auf das dir für die Nachtarbeit oder Feiertage zustehende Bruttoarbeitsentgelt gewähren (§ 6 Abs 5 ArbZG), soweit keine tarifvertragliche Regelung eingreift. Gesetzlich ist deinem Ausbilder hierfür also ein Wahlrecht eingeräumt worden. Wie viele Stunden du Zeitausgleich bekommen würdest, wie hoch deinem Falle der „angemessene Zuschlag“ ausfallen würde oder ein ob ein Tarifvertrag für dich gilt, der den Feiertags- bzw. Nachtarbeitsausgleich für dich regelt, erfährst du bei deiner Gewerkschaft NGG vor Ort - ich kann dir darüber leider keine genauere Auskunft geben. Hier ist ein Kontakt für dich:

NGG Regionen Düsseldorf-Wuppertal und Krefeld-Neuss, Bürogemeinschaft Bergischland-Niederrhein, Wiesenstraße 70 A/1, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 50 669 50, Fax: 0211 / 50 66 95 19, Mail: region.blnr@ngg.net, Homepage: www.ngg-krefeld-neuss.de.

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft die NGG dir auch, deine Ansprüche geltend zu machen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!