Die gesetzliche Pausenregelung besagt, dass es keine Pause ist, wenn man sich in Bereitschaft halten muss und auch die eigene Erfahrung stimmt dem zu, da es bewiesenermaßen so ist, dass Gäste immer dann kommen, wenn man sich grad nen Moment hinsetzt.
Das Gesetz hat alles geregelt, aber unser Direktor will davon nichts wissen, was kann ich tun, damit wir Azubis und die Festangestellten endlich wieder unsere erholsamen Pausen bekommen, in denen wir "machen können was wir wollen".
Hallo,
tut mir leid, dass ich erst jetzt dir antworte - es gab ein paar technische Schwierigkeiten im Forum.
Du hast vollkommen recht: Deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden - das heißt auch, dass du in diesen Pausen nicht auf Abruf stehen darfst.
Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).
Wenn du Unterstützung brauchst, dein Recht auf feste Pausen gegenüber deinem Arbeitgeber durchzusetzen, kannst du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe für dich:
NGG Region Mittelbaden-Nordschwarzwald, Ettlinger Str. 3 A, 76137 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 93 22 010, Fax: 0721 / 93 22 015, Mail: region.mittelbaden-nordschwarzwald@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!