Pausenzeiten/Geld

Hallo Frau Doktor, ich habe in meinem betrieb ein kleines problem wo ich die rechtslage nicht ganz kenne und meine chefin behauptet das sie bei der (von arbeitgebern finanzierten) IHK eine Pausenzeitenregelung erfahren hat, die besagt, das ich erst 6 stunden arbeiten muss und dann 20-30 minuten Pause habe. Und wenn ich zum beispiel gegen 11 oder 17 uhr anfangen muss zu arbeiten und wenn ich dann zum beispiel um jeweils 16 und 22/23 uhr feierabend habe, dann steht mir keine pause zu ( also habe ich während der ganzen zeit einen leeren Magen und ich kann mich manchmal nicht richtig konzentrieren)! Wie ist das denn mal ganz genau in solch einer lage mit dem Rechtlichen ?

Dann noch eine Frage: Während dem ersten lehrjahr habe ich immer wenn es möglich war länger als bis 23 uhr gearbeitet und da war ich noch 17 sprich das das nicht rechtlich okay ist ! genauso müsste man ja ab 00.30 uhr einen nachtzuschlag bekommen ! wie ist das bei Azubis ?

Dann noch ein problem: Ich habe erst nach den sommerferien erfahren, das ich überhaupt urlaubsgeld bekomme / mir zusteht. Meine Chefin verweigert es mir und den anderen auszubildenden. Mit der begründung, das sie im ersten lehrjahr 50 € kostgeld verlangt hat und warscheinlich im nachhinein ( über ein jahr später ) gemerkt hat, das das evtl. etwas wenig ist. Jetzt rückt sie mit dem Gesamten urlaubsgeld meiner ausbildung nicht raus. dieses jahr ( zweites lehrjahr) hat sie das kostgeld auch nicht erhöht und will also wieder das urlaubsgeld behalten. Sollten wir auf das urlaubsgeld bestehen wolle sie das kostgeld auf 85 € pro monat erhöhen und wir kommen im endeffekt schlachter bei weg. sagt sie! Aber was ist mit dem ersten Lehrjahr ! und muss sowas nicht irgendwie schriftlich (unterschrieben von beiden parteien) erfolgen? kann ich da irgendwas machen ? ich meine wir azubis bekommen eh schon soo wenig geld und haben total viele ausgaben (Auto kleidung usw.) gibt es irgendeine möglichkeit sich vom staat zu bezuschussen? ich habe mal gehört man könne den Harz IV antrag stellen, weil man unter dem minimum verdient und sich einen ausgleich vom staat holen ! geht das ? was muss ich beachten damit ich am besten dabei weg komme ? Und was ist wenn ich nach der berufsschule ( 9 unterrichtsstunden) noch anschließend gleich zur arbeit muss und keine zeit habe um zu essen oder eine angemessene pause zu machen ? ( ich stehe gegen 5.45 uhr auf und die schule beginnt um 8 uhr. schulschluss ist um 15.55 uhr dann fährt mein regionalexpress um 16.20 am Hauptbahnhof in hannover ab richtung nienburg.ich bin in Neustadt um 16.43 uhr und dann mit dem auto schnell nach Mariensee weil ich ja schon um 17/17.30 Uhr arbeiten muss ! ) soll man da die reise von der schule bis zum betrieb als pause rechnen ? Kann gar nich sein, weil ich keine einzige warme Mahlzeit zu mir genommen habe ( frühestens gegen 00 uhr wenn ich dann zuhause bin !) und bei der ernährung muss mann zusehen das man nicht übermäßig zunimmt.

Achja nochmal zum kostgeld: wenn ich auf mein urlaubsgeld bestehe dann muss ich monatlich 85 € zahlen und zusätzlich alle speisen und getränke die außerhalb meiner pausenzeiten verzehrt werden ( alle getränke zwischendurch sowie mein essen nach der arbeit obwohl ich noch keine 6 stunden gearbeitet habe zum beispiel wenn ich von der berufsschule komme und um 17 uhr anfange und dann um 22 uhr feierabend habe und dann noch was essen würde will meine chefin pauschal pro Mahl 10€ !) Wie weit darf mein chef mit mir / uns gehen ? wir sind doch auch nur menschen und keine bedürftnisslosen Maschinen ! Ich währe sehr erfreut, wenn sie auf ale fragen antworten würden!

Vielen Dank

MFG

Florian




Re: Pausenzeiten/Geld

Hallo Florian,

1. Arbeitszeit für Minderjährige

Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeitszeit für Jugendliche ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt. Beträgt die Arbeitszeit an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden, können minderjährige Azubis an den anderen Arbeitstagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt auch, wenn für Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.

Deine Arbeitszeit muss durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause, bei höheren Arbeitszeiten muss die Pause mindestens eine Stunde betragen.

Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden.

2. Aber auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die 5-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Du musst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen die Woche insgesamt bis zu 48 Stunden, zeitweise sogar bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die 5-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist.

Auch bei Azubis über 18 Jahren muss die Arbeitszeit durch im voraus feststehende Pausen unterbrochen sein. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz).

3. als azubi musst du überstunden nur freiwillig machen, denn die im ausbildungsvertrag festgelegte arbeitszeit reicht aus, um die ausbildungsinhalte zu vermitteln. falls du aber überstunden machst müssen sie dir - mit zuschlag - ausbezahlt oder – mit zeitzuschlag - in freizeit ausgeglichen werden! bitte schreib dir deine überstunden immer genau auf (oder kopiere z.b. auch schichtpläne oder arbeitszeitnachweise) , denn nur wenn du einen guten nachweis hast kannst du die überstunden auch rückwirkend geltend machen. Du kannst entscheiden, ob Du lieber Geld oder Freizeit haben möchtest.

4. Zusätzlich zum Gehalt erhalten viele Azubis Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Juni oder Juli ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November. Viele Azubis gehen aber auch leer aus, da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld begründet. Es bedarf also einer speziellen Vereinbarung zwischen dir und dem Ausbilder, damit ein Anspruch entsteht. Eine solche Vereinbarung kann in deinem Ausbildungsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geschlossen werden. Wenn du also herausfinden willst, ob du Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast musst du folgende Punkte überprüfen:

- Lies' deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten.

- Wenn ein Betriebsrat in deinem Betrieb existiert: Frage nach, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, die den Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verpflichtet.

- Frage bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach, ob ein Tarifvertrag für deine Branche abgeschlossen wurde und ob darin eine Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten ist. Einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag hast du aber nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist!

Findet du hier keine Vereinbarung zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt nur noch einen etwaiger Anspruch aus Gleichbehandlungsgründen: Wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt hat ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen erwächst dir ein Anspruch aus einer sogenannten „betrieblichen Übung“ – man könnte auch Gewohnheitsrecht sagen.

5. ALG II kannst Du nicht beantragen, da Du als Azubi dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst Du Berufsausbildungsbeihilfe (Bab) beantragen. Zusätzlich müssten Dir Deine Eltern das Kindergeld auszahlen, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst.

6. Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, das Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.

Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Ein Beispiel: Ein Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.

liebe grüße, dr. azubi p.s. bitte empfehle unseren service weiter!