Pausenzeiten/Geld Teil 2

noch zwei drei sachen: ich darf nur urlaub nehmen wenn ich eigendlich auch frei habe ist das so richtig ? ich meine wenn ich frei bekommen würde brauche ich ja auch keinen urlaub verschwenden ! und kann meine chefin mir sagen wann ich urlaub zu nehmen habe und wann nicht ? Wie ist das mit den überstunden ? muss ich die "abbummeln" oder kann ich mir die auch auszahlen lassen ? Gibt es eigenslich auch weihnachtsgeld ? Ich bekomme mein Gehalt immer in form eines verrechnungsschecks und habe wegen meiner bank dann erst 5 wektage nach eingang des schecks zugang auf mein geld und den scheck bekomme ich auch erst, wenn der steuerberater die lohnabrechnung per post geschickt hat und meine chefin sicher gehen kann das sich der betrag nicht geändert hat ( sagt sie) kann ich mir das denn nicht anders zukommen lassen ? ( per überweisung) ?bis wann muss das gehalt eigendlich auf dem konto sein ?

So ich hoffe das wars!

ich bitte um antwort auf jede frage.

MFG Florian




Re: Pausenzeiten/Geld Teil 2

Hallo Florian,

7. Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden (§18 Berufsbildungsgesetz). Du solltest dir unbedingt ein Girokonto einrichten, auf das dir dein Ausbilder das Geld überweisen kann. Wenn du deine Ausbildungsvergütung als bare Gehaltszahlung bekommst, solltest du dir unbedingt einen schriftlichen Nachweis geben lassen, wann wie viel gezahlt wurde. Später kann nämlich jeder alles behaupten. Du solltest auch überprüfen, ob sich dein Ausbilder durch die bare Gehaltszahlung um die Sozialversicherung und die Lohnsteuer drücken will. Das heißt dann Schwarzarbeit und kann für dich unangenehme Folgen haben.

8. Du hast einen Anspruch darauf, deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Für Kalenderjahre, die du nicht voll arbeitest, hast du Anspruch auf anteiligen Urlaub. Die Übertragung des Urlaubes in das nächste Jahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Nimmst du alten Urlaub mit in das neue Jahr, musst du den Urlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres abbauen. Wenn dies bis Ende März nicht möglich ist, musst du unbedingt einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Resturlaubs stellen, sonst verfällt dein Urlaubsanspruch.

Leider gibt es aber häufig Probleme mit dem Zeitpunkt des Urlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu, dass du dich mit deinem Ausbilder auf den Urlaubszeitpunkt einigen musst. In der Praxis heißt das: Du stellst einen Urlaubsantrag und der Ausbilder darf dir den Urlaub nur dann verweigern, wenn wichtige betriebliche oder soziale Gründe dagegen sprechen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Ein häufiger und legitimer Grund sind dabei Betriebsferien. Wenn es also in deinem Betrieb festgelegte Betriebsferien gibt, musst auch du dich daran halten. Aber häufig wird der Urlaub aus anderen Gründen verweigert wie zum Beispiel Personalmangel. Dieser Grund ist nur in Ausnahmesituationen rechtens, denn der Azubi sollte von vornherein gar keine so wichtige Rolle im betrieblichen Ablauf spielen, dass man ihn nicht entbehren könnte.

Wenn du also deinen Urlaub planen willst, solltest du auf Nummer sicher gehen: Stelle einen schriftlichen Urlaubsantrag und bitte frühzeitig um mögliche Termine. Lass` dir die Urlaubsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum ebenfalls schriftlich geben. So hast du im Streitfall einen Nachweis, und die Chancen stehen gut, dass du deinen gebuchten Flug in die Sonne auch antreten kannst! Falls sich dein Ausbilder aber plötzlich quer stellt, heißt es aufpassen. Denn auch. wenn du dich im Recht fühlst, weil der Urlaub schon genehmigt war: Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist Kündigungsgrund! Wenn du dabei erwischt wirst, kann es zu einer fristlosen Kündigung durch den Ausbilder kommen (§22 Berufsbildungsgesetz). Wende dich in diesem Fall also lieber an deine Gewerkschaft und versuche deinen Urlaubswunsch mit legitimen Mitteln durchzusetzen.

Ich hoffe nun alle Fragen beantwortet zu haben. Bei weiterreichenden Fragen solltest Du Dich mal abnn Deinen Jugendsekretär bei der NGG wenden. hier ein Kontakt:

NGG Region Hannover, Otto-Brenner-Str. 1, 30159 Hannover, Tel.: 0511 / 12 10 20

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!