Prüfung

Habe ein Problem mit meinem Ausbilder. Könnte ich rein theoretisch kündigen und weiterhin mit eigener bezahlung die schule besuchen und die prüfung im juni machen? Die praktisch prüfung findet in der Schule statt und den praktischen teil kriegen wir auch in der schule beigebracht.?




Re: Prüfung

Hallo Andreas,

es gilt die Faustregel, dass Du insgesamt nicht mehr als 10% Deiner Ausbildungszeit versäumt haben darfst. Dazu zählen auch alle Krankheitstage. Erst dann hast Du die Möglichkeit auch als externer Prüfling an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dich aber vorher mit Deiner zuständigen Stelle (siehe Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag) in Verbindung setzen und dies abklären.

Du solltest aber erst kündigen, wenn Du etwas anderes sicher hast. Solltest Du nach der Kündigung erstmal arbeitslos sein, so bekommst Du 3 Monate lang kein Geld von der Arbeitsagentur, da Du selbst Schuld am Verlust Deines Arbeitsplatzes bist.

bei der kündigung und allen möglichen folgeproblemen (z.b. urlaub und restgehalt auszahlen, arbeitszeugnis) hilft dir deine gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie. hier ein kontakt für dich:

IG BCE, Bezirk Leverkusen, Hauptstraße 136, 51373 Leverkusen, Telefon: 0214 83046-0

da kannst du einfach anrufen und nach deinem jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von dr. azubi kommst....

liebe grüße, dr. azubi

p.s. bitte empfehle unseren service weiter!