Hallo Dr. Azubi! ich wollte gerne wissen, in wie weit der Rechtsschutz der NGG gilt und habe dazu nicht genau gefunden, was ich suche. Ich möchte wissen, ob ich auf dem Weg von der Berufsschule nach Hause z.B. bei einem Verkehrsdelikt, ebenfalls Rechtsschutz versichert bin. Auf der Homepage heißt es zwar, dass Arbeits- und Sozialrecht abgedeckt sind, aber ich wollte lieber nachfragen. Ich wurde auf dem Rückweg aufgrund eines Staus mitten auf der Strasse fälschlicherweise geblitzt, weil die Ampel auf Rot umgeschaltet hat, als ich direkt hinter der Ampel stehen bleiben und diese nicht mehr einsehen konnte.
Vielen Dank
Liebe Katharina,
auch wenn du auf dem Weg zur Arbeit geblitzt wurdest, ist der Fall dadurch erst einmal kein arbeitsrechtlicher, sondern ein Fall des Straßenverkehrsrechts.
Dennoch würde ich dir raten, dich einfach mal an die NGG vor Ort zu wenden und dort einen Rechtsexperten um eine rechtliche Einschätzung zu bitten. Fragen kostet nichts - vielleicht ist er/sie ja so kulant. Hier ist ein Kontakt zur NGG vor Ort für dich: NGG Bremen, Hillmannplatz 6, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 165 52 56 / 7, Fax: 0421 / 165 52 58, Mail: region.bremen-weser-elbe@ngg.net, Homepage: www.ngg-bremen.de. Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!