Hallo, ich befinde mich im 1. Ausbildungsjahr und habe noch 3 Tage Resturlaub aus dem Jahre 2009! Ich konnte den Urlaub aus Betrieblichen Gründen (Inventur) leider nicht nehmen, bzw. Habe einen Antrag gestellt wurde mir aber nicht beweilligt.
Und mein Forgesetzter redet dauernt um den Heißen Brei herum wenn ich ihn drauf anspreche!
Wie ist das Gestzlich geregelt in der Ausbildung kann ich den Urlaub im Jahre 2010 noch nehmen? Und wenn ja bis wann?
Viele Grüße Timo
Lieber Timo,
grundsätzlich hast du einen Anspruch darauf, deinen Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen (§7 Bundesurlaubsgesetz). Laut Gesetz ist die Übertragung des Urlaubes in das nächste Jahr nur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Krankheit) möglich. Nimmst du alten Urlaub mit in das neue Jahr, musst du den Urlaub in den ersten drei Monaten des neuen Jahres abbauen. Wenn dies bis Ende März nicht möglich ist, musst du unbedingt einen schriftlichen Antrag auf Übernahme des Resturlaubs stellen, sonst verfällt dein Urlaubsanspruch.
Solltest du rechtliche Unterstützung brauchen, um deinen Urlaubsanspruch geltend machen zu können, wende dich am besten an deine Gewerkschaft ver.di vor Ort. Hier ist ein Kontakt für dich: ver.di Siegen / Olpe, Kirsten Heining, Koblenzer Str. 29, 57072 Siegen, Mail kirsten.heining@verdi.de, Fon (02 71) 2 38 86 22, Fax (02 71) 2 38 86 10. Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!