Hallo,
ich bin diesen Sommer fertig geworden mit der Ausbildung und bin nicht übernommen worden. Nun habe ich noch Resturlaub und meiner Meinung nach auch Plusstunden. Mein Chef meint ich hab Minusstunden. Nun meine Fragen. Soweit ich weiss darf er mir keine Minusstunden abziehen oder???? Und wie muss er mir meine Restansprüche vergüten????
Vielen Dank imm Vorraus
MfG
Liebe Jessica,
immer wieder gibt es Azubis, die plötzlich von ihrem Ausbilder erfahren, dass sie Minusstunden angesammelt haben. In der Regel ist diese Berechnung von Minusstunden nicht rechtens. Denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). Klassisches Beispiel: Dein Ausbilder schickt dich Heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an. Denn du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten und zu lernen, und wenn es nichts zu tun gibt, kann sich dein Ausbilder ja Lernaufgaben für dich ausdenken: Du bist, bzw. warst ja schließlich Azubi.
Wenn dir Überstunden nicht vollständig ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden, kannst du sie eventuell noch nach dem Ende deiner Ausbildung geltend machen, wenn du gute Nachweise (genaue Notizen, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem / kopierte Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise) darüber hast. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe:
NGG Region Südwestfalen, Körnerstr. 43, 58095 Hagen, Tel.: 02331 / 140 28, Fax: 02331 / 150 10, Mail: region.suedwestfalen@ngg.net, Homepage: www.ngg.net/suedwestfalen.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Die Auszahlung von Urlaub tatsächlich nur erlaubt, wenn du aber am Ende der Ausbildung noch Urlaub offen hast (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). Für jeden Urlaubstag steht dir dann 1/21,5 deiner Ausbildungsvergütung zu.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!