Hallo!
Ich arbeite in einer großen Diskothek, normalerweise tagsüber zwischen ca. 9.00 und 18.00 Uhr bei 6-Tage-Woche. Ein- bis zweimal die Woche springe ich zusätzlich für eine Nachtschicht ein (Kasse oder Garderobe). Diese dauern meist von 22.00 bis 2.00 Uhr nachts. Dann am nächsten Tag muss ich ja wieder ran, manchmal aber etwas späte gegen 11.00 Uhr. Das scheint mir insgesamt schon viel zu wenig Zeit zwischen meinen Schichten, so dass ich oft kaum zum schlafen komme. Zudem wurde nun Epilepsie bei mir festgestellt und mein Arzt rät mir dringend, genug zu schlafen und nur geregelt zu arbeiten. Aber meinem Chef beachtet das nicht weiter.
Was kann ich tun, um einerseits meinem Chef klarzumachen dass es so nicht geht, ohne ihn zu verärgern? Ich hab mich jetzt halt immer krankschreiben lassen, wenn ich nach der Nachtschicht am nächsten Tag nicht fähig war aufzustehen, aber das ist ja keine Lösung auf Dauer. Ich muss noch bis Mitte nächsten Jahres durchhalten, da ich unbedingt meinen Abschluss machen möchte.
Liebe Susanne,
die tägliche Höchstarbeitszeit liegt für Volljährige bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
Du darfst also nach dem Arbeitzeitgesetz an sechs Tagen pro Woche durchschnittlich 48 Stunden arbeiten. Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft vor Ort kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähr für dich:
NGG Augsburg, Frölichstr. 16, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 / 15 20 88, Fax: 0821 / 15 20 89, Mail: region.schwaben@ngg.net, Homepage: schwaben.ngg-bayern.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Nun zu den Ruhezeiten:
Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen elf Stunden Freizeit liegen
- so steht es im Gesetz (§ 5 ArbZG).
Du solltest unbedingt darauf achten, dass die geltenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, denn wenn dies nicht geschieht und es kommt zu einem Arbeitsunfall (z.B. im Zusammenhang mit deiner Epilepsie), kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn theoretisch sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Wenn du dich erst einmal nicht an die IHK oder Gewerkschaft wenden möchtest, sprich mit deinem Ausbilder. Bitte ihn um ein persönliches Gespräch und erkläre ihm, dass du nicht bereit bist, ein solches Risiko einzugehen, zumal die Wahrscheinlichkeit, dass dir bei der Arbeit ein Unfall passiert viel höher ist, wenn du übermüdet in den Betrieb kommst.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass du deinen Arzt darum bittest, dir ein nächtliches Arbeitsverbot auszusprechen, wenn er dies für gesundheitlich nötig hält.
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!