Schichtführer Sonderregelung im Betrieb, erlaubt?!

Hallo,
ich wollte wissen,
1.Wenn ich auf dem Dienstplan z.B. um 12Uhr stehe, aber um 11Uhr da sein muss um mich auf meinen Dienst vorzubereiten, sprich Kassen kontrollieren, Restaurant-Check usw ob die 1 Std. früher auch zum Arbeitszeit zählt?

2.Wenn man in der Ausbildung als Schichtführer eingeteilt ist, das man da keinen Recht auf Pause hat?

3.Das man als Schichtführer da alleine arbeiten, sprich ohne einen Vorgesetzten?

4.Das Überstunden nicht ausgegliechen werden und wenn überhaupt, dann 1 Tag nach 4 Wochen.

5.Darf der Arbeitgeber den Auszubildenen 10 Tage am Stück arbeiten lassen und das jeden Monat?

Da gibt es viel mehr, aber ich das sind die Fragen die ich zuerst beantwortet haben möchte.

Danke schon mal für die Mühe.

Lg Meier D.




Re: Schichtführer Sonderregelung im Betrieb, erlaubt?!

Lieber Meier D.

1) Ja - wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt, eine Stunde vor Schichtbeginn im Betrieb zu sein, um dich vorzubereiten, gilt diese Stunde natürlich als Arbeitszeit.

2) Egal mit welcher Aufgabe du betraut bist, deine Arbeitszeit muss durch im Voraus feststehende Pausen unterbrochen werden, denn du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§4 Arbeitszeitgesetz)! Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.

3) Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Köln, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln, Tel.: 0221 / 951 42 40, Fax: 0221 / 95 14 24 20, Mail: region.koeln@ngg.net, Homepage: www.ngg-koeln.de.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.

5. Hier die arbeitszeitlichen Beschränkungen für volljährige Azubis: Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Das ist in der Gastronomie der Fall. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Trotzdem gilt für fast alle volljährigen Azubis ebenfalls die Fünf-Tage-Woche, weil sie in Tarifverträgen festgelegt ist. Und auch die Arbeitzeit ist oft in Tarifverträgen deutlich niedriger festgelegt. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!