Guten Abend! Ich habe folgendes Problem:
ich bin im 4. monat schwanger und weiß nicht wann ich es meinem chef mitteilen muss. Außerdem weiß ich nicht was sich rein von der arbeitszeit her für mich ändert. ich arbeite in einem kleineren hotel von 9.00 uhr bis ca 21.00 uhr abends wobei ich von ca. 14.30-16.30 uhr. könnt ihr mir helfen? oder mir zumindest eine Institution nennen an die ich mich wenden kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Patricia
Liebe Patricia,
erst einmal herzlichen Glückwunsch an die werdende Mama!
Du musst deine Schwangerschaft deinem Chef in jedem Fall so schnell wie möglich mitteilen, denn du musst jetzt natürlich besondere Rücksicht auf dein Baby nehmen - und das muss auch dein Arbeitgeber. Er darf dir keine schweren körperlichen Arbeiten mehr zuweisen oder dich irgendwelche gesundheitsgefährdende Tätigkeiten machen lassen. Ist deine Schwangerschaft gefährdet, wird deine Ärztin oder dein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Trotz des Beschäftigungsverbotes hättest du dann weiterhin Anspruch auf deine Ausbildungsvergütung.
Während der Schwangerschaft darfst du nicht länger als neun Stunden pro Tag arbeiten. Sechs Wochen vor dem errechneten und acht Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin darfst du nicht arbeiten, bekommst aber unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse.
Dein Ausbildungsverhältnis wird nicht automatisch verlängert, wenn Du schwanger bist. Darum müsstest du dich selber kümmern, indem Du nach dem Berufsbildungsgesetz die Verlängerung beantragen. Das ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn du sonst das Ausbildungsziel nicht erreichen würdest, weil du die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung nicht in der vorgeschriebenen Zeit erfüllen konntest. Informationen zur Verlängerung Deiner Ausbildung bekommst du bei deiner zuständigen Stelle (bzw. Innung, siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag).
Es ist übrigens auch möglich die Ausbildung nach der Geburt in Teilzeit weiterzuführen.
Übrigens hast du ab sofort bis 4 Monate nach der Geburt Kündigungsschutz.
Ich würde dir empfehlen, dich noch einmal ausführlich von einer Sozial- oder Familienberatungsstelle vor Ort beraten zu lassen (z.B. Diakonie, Caritas etc.). Die können dir auch ganz viele Tipps für finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten geben. Zum Beispiel können schwangere Azubis können mit ihrem geringem Verdienst ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf an Sozialgeld bekommen.
Falls Du noch weitere Fragen hast oder irgendwelche rechtliche Hilfe benötigst, kannst du dich auch jederzeit an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe: NGG Region Schwarzwald-Hochrhein, Hebelstr. 10, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 / 27 30 51, Fax: 0761 / 27 70 18, Mail: region.schwarzwald-hochrhein@ngg.net. Da kannst du einfach anrufen und nach Deinem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Ich wünsche Dir alles Gute für Deine weitere Ausbildung und vor allem für Deine Schwangerschaft!
Liebe Grüsse, Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!