Sonderurlaub

Wie ist das eigentlich ich habe am montag meine schriftliche gesellenprüfung!Bekomme ich da in meinem gewerbe eigentlich Sonderurlaub oder wie ist das?

Mfg m. Eggleston




Re: Sonderurlaub

Hallo,

Dein Ausbilder muss dich für die Teilnahme an der Abschlussprüfung freistellen. Nur Minderjährige müssen auch an dem Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. Wenn du noch mehr Tage frei brauchst, um dich auf die Prüfung vorzubereiten, müsstest du regulär Urlaub einreichen.

Ich wünsche dir viel Erfolg für deine Abschlussprüfung! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!