Sonntagsarbeit

Hallo Dr.Azubi,

Ich habe wiedermal eine Frage. Bei uns am Ort ist am Wochenende ein Großes Fest. Heute habe ich nun im Betrieb erfahren, dass es diese Woche keinen freien Tag gibt, und wir auch am Sonntag arbeiten müssen.

Kannst Du mir dazu etwas sagen?

Grüße Raphael




Re: Sonntagsarbeit

Hallo Raphael,

Volljährige Azubis dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).

Liebe Grüße, Dr. Azubi

P.S. bitte empfehle unseren Service weiter!