SOS

Hallo ,

ich bin 21 und seit dem 01.07.2010 in der Ausbildung als Fachkraft im Gastgewerbe.

Naja was soll ich sagen , ich zähle einfach mal meine problematik auf :

ich werde aufs übelste gemobbt ( meine chefin redet mit kollegen und mit GÄSTEN schlecht über mich und das wenn ich direkt nebendran stehe ) , sie macht mich runter vor den gästen wenn ich auch nur einen kleinen fehler mache ( z-B.teelciht nicht ausgemacht oder eine serviette falsch gefaltet )
sie ignoriert mich komplett und gi9bt mir keine aufgaben mehr ..

jetzt ist ein akuter fall den ich hier besonders erwähnen möchte :

also : ich habe am montag berufsschule und soll nach den 8 stunden schulzeit arbeiten ... es ist sommerfest und angeblich wöre es der brauch das die person die als letztes in den betrieb kam ( ich) komplett ALLEINE 60 Gäste bedienen muss, unter anderem auch meine chefin / Chef unf meine kollegen ..

doch das was ich am meisten belastet ist das sie ein glas nach mir geworfen hat .. und auch schon die hand gegen mich gehoben hat ..

ich habe eine psychische vorbelastung war deshalb auch fast 8 wochen in einer klinik und ich bin ehrlich : ich schaffe das alles nicht mehr.....

was soll ich tun ???

lg




Re: SOS

Liebe Manuela,

das Wichtigste vorweg: Wenn deine Chefin gegen dich gewalttätig wird oder geworden ist, solltest du das unbedingt zur Anzeige bringen!

Klar - damit gefährdest du deinen Ausbildungsplatz, weil du noch in der Probezeit bist und deshalb jederzeit, ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden kannst - aber gegen Gewalt sollte man sich immer wehren!
Du könntest auch von einem Arbeitsrechtexperten prüfen lassen, ob du deswegen nicht sogar Schadensersatzansprüchen gegen deinen Betrieb geltend machen kannst.
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand vor Gericht. Daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also kein Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:
NGG Region Pfalz, Friedrichstr. 39, 67433 Neustadt, Tel.: 06321 / 395 10, Fax: 06321 / 39 51 24, Mail: region.pfalz@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Alles in allem würde ich dir raten, dir über einen Ausbildungsplatzwechsel Gedanken zu machen, denn die Situation die du da in deinem Betrieb beschreibst, klingt nicht so, als könntest du deine Ausbildung dort glücklich zu Ende führen. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist wirklich kein Beinbruch, aber du solltest jetzt nichts überstürzen, sondern in Ruhe nach etwas neuem suchen! Bei einem Ausbildungsplatzwechsel innerhalb der Probezeit gehst du am Besten so vor:


1. Bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen Ausbildungsplatz hast, sind deine Bewerbungschancen viel besser. Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Bewerbung. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter www.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, www.lehrstellenmarkt.de.md oder www.ihk.de. Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekanntenkreis und an der Berufsschule.

2. Sobald du was Neues hast -und erst dann!- kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.


3. Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du innerhalb der Probezeit jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen (§22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gilt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben ist, in der Regel sofort. Unabhängig von der Kündigungsart stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis.


Falls das nicht ganz so hinhaut, und du deinen Ausbildungsplatz verlierst oder kündingst, bevor du einen neuen findest, solltest du folgendes beachten:
• Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis noch Versicherungsschutz hast.
• Auch bei Übergangszeiten solltest du deine Arbeitslosigkeit umgehend bei der Agentur für Arbeit melden.
• Informiere dich in deiner Berufsschule, wie lange du ohne Ausbildungsverhältnis in die Berufsschule gehen darfst, während du einen neuen Ausbildungsplatz suchst.

Falls zwischen den beiden Ausbildungsverträgen ein längerer Zeitraum liegt, kannst du dich bei der zuständigen Stelle erkundigen, ob es bei der Zulassung zur Abschlussprüfung zum vorgesehenen Termin Probleme gibt.

4. Dann setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit...

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse,
Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!