Hallo! Ich mache gerade eine Ausbildung zum Konditor! Brauche Dringend ihren Rat.
Ich muss seit anfang an Überstunden machen (regelarbeitszeit 8std). Unter 11 Std komme ich in der Regel nicht nach hause. (+15min fußweg pro strecke)
Diese Überstunden werden nicht bezahlt oder als Ausgleich gutgeschrieben. Ausserdem muss ich samstags arbeiten und manchmal auch sonntags. Dieses geld bekomme ich dann BAR ausbezahlt. Wird also nichts davon in die SV beiträge oder RV oder sonstiges angerechnet!
Wie kann ich daran etwas ändern? ich lebe am existenzminimum durch diese Thyrannei.
Bitte helfen sie mir
Lieber Spike,
Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Wenn du Überstunden freiwillig machst müssen unbedingt die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden: Volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Nordhessen, Spohrstr. 6 - 8, 34117 Kassel, Tel.: 0561 / 127 19, Fax: 0561 / 10 24 11, Mail: region.nordhessen@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Da kommt jetzt noch ein Mehrarbeitszuschlag dazu, aber auch dann ist es nicht viel mehr. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich.
Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Hallo Dr. Azubi,
ich lerne Restaurantfachmann und bin abwechselnd im Rahmen meines Dienstplanes an drei verschiedenen Einsatzorten. tätig. An jedem Arbeitsort gibt es – außer der schwarzen Hose und dem weißen Hemd – eine zusätzliche Dienstkleidung in Form einer entsprechenden farbigen Schürze, Weste etc. Beides habe ich von meinem Arbeitgeber nur einmal gestellt bekommen. Bei entsprechendem Schichtwechsel und längerem Arbeitsweg ist es oft nur schwer möglich, die Sachen zu waschen, trocknen usw. Manche Mitarbeiter sind jedoch mit zweifacher Arbeitskleidung ausgestattet. Gibt es diesbezüglich ein Empfehlung oder Vorschrift? Auf Anfrage beim Arbeitgeber bekamen wir Azubis die Antwort, dass eine zweifache Ausstattung aus Kostengründen nicht möglich ist (auch bei teilweiser finanzieller Beteiligung durch uns) und mit vorhergehenden Azubis schlechte Erfahrungen gemacht wurden, weil sie nicht sorgsam mit der Dienstkleidung umgegangen sind.
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
P.
Lieber Patrick,
grundsätzlich gilt, dass dir Arbeitskleidung von deinem Arbeitgeber nur dann gestellt werden muss, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. So zum Beispiel die Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederhandschuhe und Lederschürze bei Schweißarbeiten oder die Schutzbrille beim Schleifen.
Die restliche Arbeitskleidung muss von dir selbst gekauft werden. Das gilt leider auch dann, wenn dir dein Arbeitgeber klare Vorschriften über die Art und das Aussehen deiner Arbeitskleidung macht. Das Ganze darf jedoch einen angemessenen finanziellen Rahmen nicht sprengen. Ziemlich kompliziert wird es bei Arbeitgebern, die Ihren Angestellten Uniformen vorschreiben (Fluggesellschaften, Fast-Food-Restaurants). Auch dann musst du dir die Kleidung selbst kaufen, aber nur bis zu einem Betrag, der deine Ausgaben für normale Kleidung nicht übersteigt. Was darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber zahlen.
Manchmal werden Lohnkostenzuschüsse bzw. die Kostenübernahme von Arbeitskleidung in Tarifverträgen geregelt. Oder der Betriebsrat hat die Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber vereinbart. Frag einfach mal bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebsrat oder bei deiner Gewerkschaft NGG vor Ort nach, wie es bei euch im Betrieb geregelt ist, bzw. welcher Kostenrahmen in deinem Fall nicht überschritten werden darf.
Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe:
NGG Ostbrandenburg, Grabowstr. 49, 16225 Eberswalde-Finow, Tel.: 03334 / 589 30, Fax: 03334 / 58 93 29, Mail: region.berlin-brandenburg@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Auch die Agentur für Arbeit gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beim Kauf von Arbeitskleidung - erkundige dich da ebenfalls mal, wie es in deinem Fall aussieht.
Und Übrigens: Die Kosten für Arbeitskleidung kannst du von der Steuer absetzen!
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!