Hallo,
ich möchte gerne wissen ob ein Azubi Überstunden machen muss ? Oder wie sie es bei uns nennen - Flexistunden ? Da in unserem Betrieb alle automatisch Minusstd bekommen ! Selbst die Minusstd sind nicht für die Azubis gedacht, soviel ich weiß ! Ist das richtig ? Und was gilt als Überstd ? Wenn ich vertaglich gesehen normal 8std pro Tag arbeite ! Und jetzt 10std !
lg
Liebe Caro,
es ist richtig: Überstunden (also alles, was über deine vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus geht) musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen, denn du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln.
Wenn du Überstunden freiwillig machst, müssen unbedingt die geltenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Hier gilt: Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn sogar bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Freiwillig geleistete Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.
Eine Berechnung von Minusstunden ist in der Regel nicht rechtens, denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). Klassisches Beispiel: Dein Ausbilder schickt dich Heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an. Denn du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten und zu lernen, und wenn es nichts zu tun gibt, kann sich dein Ausbilder ja Lernaufgaben für dich ausdenken: Du bist schließlich Azubi.
Wenn du rechtliche Unterstützung brauchst kannst du dich an deine Gewerkschaft ver.di vor Ort wenden. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
ver.di Heilbronn-Neckar-Franken, Christian Oswald, Gartenstr. 64, 74072 Heilbronn, Mail christian.oswald@verdi.de, Fon (0 71 31) 9 61 60 00, Fax (0 71 31) 9 61 61 99.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!