Ich habe meine Ausbildung mit ca. 140 Überstunden beendet. Da mein Betrieb Aufgrund von zu wenigen Mitarbeitern mir die Stunden nicht freigeben wollte,würde ich gerne wissen wie viel ich letztendlich ausbezahlt bekomme??
Weiter wollte ich fragen,wie es mit den Überstunden generell ist,da unser Betrieb seit 1 1/2 Jahren Kurzarbeit angemeldet hat,aber alle Azubis (ob Refas,Hofas,Hokas) in den Service an ihren freien Tagen oder durch Doppelschichten aushelfen müssen ohne Vergütung!
Vielen Dank für eine Antwort
Liebe Christina,
wie viel Ausgleich du für deine geleisteten Überstunden bekommst, kann ich dir aus der Distanz leider nicht sagen - da müsstest du dich mal an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wenden.
Grundsätzlich ist es so, dass Überstunden dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden müssen und zwar mit einem angemessenen Zuschlag (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Hier ist ein Kontakt zur NGG in deiner Nähe für dich:
NGG Region Mannheim-Heidelberg, Hans-Böckler-Str. 1, 68161 Mannheim, Tel.: 0621 / 400 40 23, Fax: 0621 / 400 40 255, Mail: region.mannheim-heidelberg@ngg.net.
Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....
Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert.
Bei deiner Gewerkschaft kannst du auch erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend einfordern kannst, bevor sie dir verfallen.
Generell ist es mit Überstunden so, dass du sie als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen musst. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!
Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz), volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!
Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüsse,
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!