Überstunden ohne Ende

Hallo...
Ich bin 22 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur Fachverkäuferin. In meinem Betrieb geht alles drunter und drüber. Ich arbeite mittlerweile regelmäßig 50 Stunden in der Woche.. Ich habe jetzt fast 70 Überstunden die mir nicht bezahlt werden, irgendwann soll ich dafür frei bekommen. Durch andere Auszubildende weiß ich aber das ALLE so viele Überstunden haben und keiner dazu kommt mal Zuhause zu bleiben. Die Sache ist nur die, ich bin so langsam mit meinen Kräften am Ende ich arbeite oft 10 Stunden am Tag. Zumal ich nochmehr bei meinen Eltern wohne habe ich natürlich auch noch andere Dinge zu erledigen. Meine Frage: ist das rechtens? Oder kann ich irgendetwas dagegen machen? Und noch eine Frage: Wenn man bei uns in der Firma krank ist bekommt man 6,25 Stunden dafür aufgeschrieben. Für Urlaubstage die selbe Anzahl. Das heißt wenn ich krank bin oder Urlaub habe mache ich Minusstunden ohne Ende das darf doch nicht sein oder? Ich muss irgendwas machen ich gehe da wirklich dran kaputt.. Ich hoffe ihr könnt mir tips geben!

Ganz liebe Grüße Lisa




Re: Überstunden ohne Ende

Liebe Lisa,

vielen Dank für deine Anfrage. Du hast Recht damit, dass in deiner Firma alles drunter und drüber geht. Du solltest auf jeden Fall den Ausbildungsberater der Kammer/Innung einschalten. Denn die sind dafür da, die Qualität der Ausbildung in den Betrieben zu überwachen, Außerdem empfehle ich dir dringend, dass du dich an deine Gewerkschaft NGG vor Ort wendest, um Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Rechte zu erhalten. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

ver.di Dortmund
Ostwall 17-21
44135 Dortmund

Tel.: 0231 / 557 97 90
Mail: region.dortmund@ngg.net

Da kannst du einfach anrufen, nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Nun zu deinen Rechten:

1. Zuerst einmal ist es illegal, dass du Minusstunden aufgeschrieben bekommst, wenn du krank bist oder Urlaub hast. So regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass du auch wenn du krank bist, deine Vergütung weitergezahlt bekommen musst (§3). Schreibt dein Ausbildungsbetrieb dir hierfür Minusstunden auf, dann heißt das, dass du die Stunden irgendwann nacharbeiten musst, also nicht einfach deine vergütung weiter gezahlt bekommst. Genauso verhält es sich beim Urlaub. Hier regelt das Bundesurlaubsgesetz, dass du jährlich mindestens Anspruch auf vier Wochen Urlaub hast (§3), die dir bezahlt werden müssen (§1). Gegen diese Praxis solltest du dich zur Wehr setzen. Schließlich sind die Gesetze zu deinem Schutz gemacht, es wäre ein falsches Signal, wenn du alles mit dir machen lässt. Am besten, du versuchst auch die anderen Azubis mit einzubinden. Aber Vorsicht! Gehe behutsam vor, nicht dass jemand dich bei deinem Ausbilder anschwärzt. Tipps, wie du vorgehen kannst, erhältst du bei deiner Gewerkschaft.

2. Das mag sich jetzt dich seltsam anhören aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest! Dein Ausbilder darf nur Überstunden von dir verlangen, wenn du an einem Tag noch dringend eine ausbildungsrelevante Tätigkeit beenden musst. Der Rest ist freiwillig. Dein Ausbilder kann also nicht voraussetzen, dass du täglich Überstunden machst.

Wenn du Überstunden freiwillig machst gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§8 Jugendarbeitsschutzgesetz), volljährige durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§3 Arbeitszeitgesetz)!

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Von dieser Möglichkeit solltest du, wenn es zutrifft, mit Hilfe deiner Gewerkschaft auch Gebrauch machen. Denn wie du schreibst, mindert diese extreme Ausbeutung auch deine Leistungsfähigkeit in der Ausbildung.

Freiwillige Überstunden müssen dir selbstverständlich besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden (und zwar mit einem angemessenen Zuschlag) (§17 Berufsbildungsgesetz). Viele Tarifverträge legen solche Mehrarbeitszuschläge fest. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn kein Tarifvertrag einen Zuschlag regelt, muss die Bezahlung bei Überstunden mit einem Zuschlag erfolgen, der sich an tariflichen Regelungen in ähnlichen Branchen orientiert. Wenn die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden, erhältst du einen Zeitzuschlag.

Da du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z.B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich rückwirkend geltend machen – und solltest das mit den anderen Azubis zusammen auch tun! Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen. Dort bekommst du auch Hilfe, dein Geld einzufordern.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße,

Dr. Azubi

P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!